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Reglement des Junior-Cups                                    english excerpts of the reglement

 
REGLEMENT 2001

EUROSERIE e.V.
Steußbergweg 2b
A-6971 Hard
Österreich

Tel. 0043 / 664 / 340 28 45
od. Tel. 0043 / 5574 / 78 396
Fax. 0043 / 5574 / 79 731

Anm.: Änderungen des Reglements gegenüber der letzten Ausgabe sind in roter Farbe dargestellt.

1. ORGANISATION

Die „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ wird von der Organisation

„Euroserie e.V.“,
Steußbergweg 2b,
A-6971 Hard,

ausgeschrieben.
 
 

2. STATUS

Bei der „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ handelt es sich um einen meisterschaftsähnlichen Wettbewerb für zweisitzige Sportwagen (Prototypen) wie unter Punkt 5 angeführt.

Die „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ wird nach folgenden Sportgesetzen, -beschlüssen und -bestimmungen, denen sich alle Bewerber und Fahrer mit Abgabe der Nennung unterwerfen, durchgeführt:

3. VERANSTALTUNGEN

Die „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ besteht aus voraussichtlich 12 Rennen, die im Anhang angeführt sind.
 

4. RICHTLINIEN FÜR DIE TEILNEHMER AN RENNEN ZUR

„SPORTS CAR CHALLENGE 2001“

4.1. Jeder Bewerber der an einem „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“–Rennen teilnimmt – das gilt auch schon für das Training – unterwirft sich automatisch der vorliegenden „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“–Ausschreibung und erkennt diese somit ohne Einschränkungen in allen Punkten an.

4.2. Für die „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“–Jahreswertung werden ausschließlich Fahrer gewertet, die die vorliegende Ausschreibung uneingeschränkt anerkennen.

4.3. Die Anbringung von Werbeklebern auf Wettbewerbsfahrzeugen ist auf Anforderung der EUROSERIE–Organisation (siehe Pkt. 1.) oder des Veranstalters zu gestatten, falls damit die Finanzierung der Serie, oder auch eines einzelnen Rennens abgesichert oder besondere Vergünstigungen für Fahrer, erwirkt werden.
Dies gilt gegebenenfalls auch für Aufkleber der EUROSERIE–Organisation, die darauf hinweisen, daß der Fahrer bzw. das Fahrzeug Teilnehmer der „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ ist.

Diese Werbung muß in angemessener Größe sein und darf nicht gegen bestehende Sponsorverträge verstoßen.

4.4. Teilnahmeberechtigt an „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“–Rennen sind nur Fahrer/Bewerber, die im Besitz einer für das laufende Kalenderjahr gültigen internationalen EU-Lizenz – mindestens Grad C – sind.

4.5. Mit der Einschreibung in die „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ (siehe Punkt 8.) entfällt die Nennpflicht für die Einzelveranstaltungen. Alle eingeschriebenen Teilnehmer werden von der EUROSERIE–Organisation, soweit sie sich nicht bei dieser vorab schriftlich entschuldigen bzw. abmelden, automatisch für jedes Rennen zur „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ genannt („Blocknennung“) und unterwerfen sich damit auch den jeweiligen Ausschreibungen der Veranstalter. Eine Kopie der Veranstaltungs-Ausschreibung ergeht vor der Veranstaltung zur Information an alle zur „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ eingeschriebenen Teilnehmer.
Eine Nennung vom Bewerber oder Fahrer direkt an den Veranstalter ist nicht möglich!

4.6. Die Nennungen bzw. Nenngeldzahlungen von Gaststartern zu Einzelveranstaltungen der „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ müssen an die EUROSERIE–Organisation (siehe Pkt. 1.) direkt erfolgen. Eingeschriebene Teilnehmer der „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ haben bei der Vergabe von Startplätzen generell Vorrang vor Gaststartern. Über die Annahme der Nennung von Gaststartern entscheidet ausschließlich die EUROSERIE–Organisation.

4.7. Doppelstarts:
Es ist nicht zulässig, daß ein Fahrer im Training auf mehreren Fahrzeugen trainiert, auch wenn sie der gleichen Division zugehören.

4.8. Die EUROSERIE–Organisation (siehe Pkt. 1.) behält sich das Recht vor, Anmeldungen von Fahrern zur „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ zurückzuweisen. Die Einschreibegebühr wird in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet.
 
 

5. RICHTLINIEN FÜR DIE RENNFAHRZEUGE IM RAHMEN DER RENNEN ZUR „SPORTS CAR CHALLENGE 2000“

DIE RENNFAHRZEUGE IM RAHMEN DER RENNEN ZUR „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“

5.1. Zugelassene Fahrzeuge:
Bei den Rennen zur „SPORTS CAR CHALLENGE 2000“ sind folgende Fahrzeuggruppen zugelassen:
 
SPORTS CAR CHALLENGE
    CN-Sportwagen gemäß gültigem FIA-Reglement max. 3.000 ccm Mindestgewicht 600 kg
    Ausnahme: bei Alfa  24V -Motoren ist der Ansaugtrakt ab Zylinderkopf freigestellt 

    C3 und ehemalige Gruppe 6 Fahrzeuge gemäß letztgültigem FIA-Reglement für diese Kategorie, max. 2.500 ccm, Mindestgewicht 640 kg

    SR 2, sowie weitere offene Sportprototypen gemäß gültigem FIA-Reglement, max. 3.500 ccm, maximal 6 Zylinder, Mindestgewicht 720 kg
    Ausnahme: Airrestriktor und 18“ Räder sind nicht vorgeschrieben

SPORTS CAR CHALLENGE – LIGHT
CN-Sportwagen  max. 3.000 ccm Mindestgewicht 600 kg
Ausnahme: bei Alfa  12V -Motoren ist der Ansaugtrakt ab Zylinderkopf freigestellt 

CN-Sportwagen max. 2.000 ccm Mindestgewicht 520 kg
Ausnahme: Ansaugtrakt ab Zylinderkopf freigestellt, ansonsten laut gültigem FIA-Gruppe N - Reglement

„CN-Junior“ - Sportprototypen max. 1.800 ccm Mindestgewicht 500 kg, gemäß Reglement „Juniorcup“ 

5.2. In der SPORTS CAR CHALLENGE – LIGHT wird eine eigene CN-Juniorwertung eingeführt. Punkte- bzw. preisberechtigt sind nur FahrerInnen die das 16. Lebensjahr vollendet haben und jünger als 25 Jahre sind.
Dazu erfolgt eine Hubraumlimitierung auf maximal 1.800 ccm und ein strenges Einheitsreglement für Fahrzeug, Motor, Getriebe, Reifen usw. (Siehe dazu das Zusatzreglement für die Juniorwertung!)

5.3.  In der „SPORTS CAR CHALLENGE“ bzw. „SPORTS CAR CHALLENGE – LIGHT" ist die Verwendung von Verbundwerkstoffen (z.B. Kohlefaser) für Heckflügel und Karosserie freigestellt.

5.4. Reifen:
Für die eingeschriebenen Teilnehmer an der „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ ist die Verwendung von AVON-Rennreifen (Slicks) zwingend vorgeschrieben. Die entsprechenden Reifen sind ausschließlich über den Seriensponsor HORAG – Hotz AG zu beziehen!
Ausnahmen von obiger Regelung können nur in Absprache mit der EUROSERIE–Organisation (siehe Punkt 1.) erfolgen, bzw. wenn Reifen trotz zeitgerechter Bestellung und/oder benötigter Reifendimension nicht lieferbar sind.

5.5. Die thermische Behandlung von Reifen (Einsatz von Reifenwärmern) ist aus Kostengründen generell verboten.

5.6. Startnummern:
Die Vergabe von permanenten Startnummern für die Saison oder Startnummern für ein einzelnes Rennen erfolgt durch die EUROSERIE–Organisation.
Zur optischen Unterscheidung der Fahrzeuge der einzelnen Divisionen werden alle Startnummern gemäß nachstehender Aufteilung vergeben:

Fahrzeuge „SPORTS CAR CHALLENGE“               :   1 – 29
Fahrzeuge „SPORTS CAR CHALLENGE – LIGHT": 30 – 59
 
 
 

6. RICHTLINIEN FÜR RENNEN ZUR „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“

6.1. Bei „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“–Rennen starten die Fahrzeuge beider Wertungskategorien gemeinsam.

6.2. Anzahl der Rennläufe pro Veranstaltung:
Die Rennen zur „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ werden in einem Lauf ausgetragen, es besteht jedoch die Möglichkeit an einem Wochenende zwei Rennen auszutragen, wobei zwischen den beiden Rennen eine mindestens 12-stündige Pause einzuhalten ist.

6.3. Ebenso ist es möglich, zusätzlich zu den fix vorgesehenen Einheiten, Trainings bzw. ein Warm-Up abzuhalten.

6.4. Renndistanz:
Die Renndistanz pro Rennlauf beträgt mindestens 35 Kilometer, maximal jedoch 80 Kilometer.

6.5. Training und Qualifikation/Zulassung zum Start:

Für „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“–Rennen sind folgende Trainingsläufe vorgesehen:

- Pro Rennlauf ist mindestens ein 20-minütiges gezeitetes Training vorgesehen, auf Grund dessen die Startaufstellung erfolgt.

- Als Grundlage für die Qualifikation zum Rennen dient der Art. 17 der allgemeinen Bestimmungen für FIA-Wettbewerbe. Die Qualifikationszeiten sind abhängig von der jeweiligen Streckenlänge.

- Über die Zulassung von Fahrzeugen, die sich nicht qualifiziert haben, entscheidet der Rennleiter gemeinsam mit der EUROSERIE-Organisation im Einvernehmen mit den Sportkommissaren.

- Für den Fall, daß ein Fahrer keine Möglichkeit hatte sich im Training zu qualifizieren, kann dieser durchaus mit Zustimmung der Sportkommissare, nach Absolvierung von mindestens 3 Pflichtrunden, die auch ungezeitet sein können, zum Start zugelassen werden. Er muß dann aber aus der letzten Position der Startaufstellung starten.

6.6. Start:
- Der Start zu den Rennen der „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ erfolgt stehend (Grand Prix–Start) oder fliegend (Indy–Start).

- Zum Anlassen des Motors darf an allen Fahrzeugen vor den Boxen und am Vorstart Preßluft oder eine Fremdbatterie, die nach erfolgtem Anlassen entfernt werden kann, verwendet werden. Weiters ist bei Bedarf das Anschieben von Fahrzeugen erlaubt.

- Ein etwaiger Frühstart ist gemäß den Veranstaltungsrichtlinien bzw. den Weisungen in der Fahrerbesprechung zu ahnden.

6.7. Rennablauf / Abbruch eines Rennens:
- Erfolgt der Start bei trockener Strecke und wird wegen Regens oder Unfall etc. innerhalb der ersten zwei Runden des Rennens abgebrochen, wird der Start für ungültig erklärt und über die verbleibende Renndistanz neu gestartet. Basis für die Anzahl der zu vergebenden Punkte ist die Anzahl der zur Einführungsrunde zum Neustart angetretenen Teilnehmer.

- Erfolgt der Start bei trockener Strecke und wird wegen Regens oder Unfall etc. nach mehr als zwei Runden des Rennens, aber vor Erreichen von 70% der vorgeschriebenen Renndistanz abgebrochen, so wird eine Wertung aufgrund der Reihenfolge der Plazierung der letzten gewerteten Durchfahrt vor Abbruch erstellt.
Auf Basis dieser Wertung erfolgt ein erneuter Start über die verbleibende Rundenanzahl bis zur ursprünglichen Gesamtdistanz. Die Punktevergabe erfolgt auf Grund der Anzahl der Starter beim ersten Startvorgang.

- Sollten zum Zeitpunkt des Abbruches eines Rennens mehr als 70% der Gesamtdistanz absolviert sein, so gilt das Rennen als beendet und es wird die Wertung aufgrund der Reihenfolge der Plazierung der letzten gewerteten Durchfahrt vor Abbruch erstellt.

- Start bei Regen:
Ein „Regenrennen“ wird durch das Zeigen des Schildes „wet-race“ angekündigt. Der Rennleiter entscheidet, ob ein Rennen als Regenrennen bezeichnet wird. Das Rennen geht über die volle Distanz.

6.8. Siegerehrung der „Sports Car Challenge 2001“–Rennen:
- Nach der Zieldurchfahrt werden am Siegespodest die drei Erstplazierten der „SPORTS CAR CHALLENGE“ geehrt.

- Die drei Erstplazierten der „SPORTS CAR CHALLENGE - LIGHT“ und der Subwertung „CN-Junior“ werden nach Ende der Protestfrist in einem entsprechenden Rahmen, für den der Veranstalter zu sorgen hat, geehrt.
 
 
 

7. PREISGELDER

7.1. Die EUROSERIE–Organisation schreibt kein Mindestpreisgeld aus. Etwaige Sach- oder Geldpreise werden nach Verfügbarkeit am Saisonabschluß im Rahmen der Siegerehrung vergeben.

7.2. Preisgeld Anspruch:
Für alle etwaigen, unter Punkt 7.1 fallenden, Sach- oder Geldpreise sind ausschließlich die eingeschriebenen Teilnehmer an der „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ bezugsberechtigt.

7.3. Etwaige Sach- und/oder Geldpreise müssen von den Teilnehmern im Rahmen der Saisonsiegerehrung persönlich übernommen werden, ansonsten verfallen sie zugunsten des Veranstalters.
 
 
 

8. EINSCHREIBUNGEN ZUR „SPORTS CAR CHALLENGE 2000“

8.1. Nennungen zur „Sports Car Challenge 2001“ müssen mit dem beiliegenden Formular bis spätestens 15. März 2001 an die EUROSERIE–Organisation (siehe Punkt 1.) erfolgen. Nennungen ohne Einzahlung der Einschreibegebühr werden nicht angenommen!

8.2. Die Einschreibegebühr für die „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ in der Höhe von
ATS 40.000,-- (€ 2.907,--) ist bis spätestens 31. März 2001 auf das Konto der EUROSERIE–Organisation, Kto.Nr. 171001850 bei der Vorarlberger Volksbank, BLZ 45710, einzuzahlen.
In diesem Betrag sind bereits die Nenngelder zu allen Meisterschaftsläufen der „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ enthalten.

Schreiben sich 25 Teilnehmer für die „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ ein, reduziert sich die Einschreibegebühr auf ATS  32.000,-- (€ 2.326,--). Bei 30 bzw. mehr Nennungen beträgt die Einschreibegebühr ATS  27.000,-- (€ 1.962,--). Sollten diese Einschreibezahlen (25 bzw. 30 und mehr Teilnehmer) erreicht werden, wird der zuviel einbezahlte Differenzbetrag auf die Basiseinschreibegebühr in Höhe von
ATS  40.000,-- noch vor dem ersten Saisonrennen an die Teilnehmer retourniert!

8.3. Bei Nichtteilnahmen an einzelnen Veranstaltungen, gleich aus welchen Gründen, erfolgt keine, auch nur anteilige, Rückerstattung des Nenngeldes.

8.4. Das Nenngeld für Gaststarter, d.h. alle Fahrer, die nicht wie in Punkt 8.1. bzw. 8.2. beschrieben, offiziell in die „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ eingeschrieben sind, beträgt
- für Einzelrennen    ATS   6.000,-- (€ 436,--)
- für Doppelveranstaltungen  ATS   8.000,-- (€ 581,--)
 
 

9. „SPORTS CAR CHALLENGE 2000“–JAHRESWERTUNG

9.1. Wertung:

Die Punktezuteilung erfolgt sowohl in der „SPORTS CAR CHALLENGE“, als auch in der „SPORTS CAR CHALLENGE - LIGHT“ jeweils in Abhängigkeit von der Starteranzahl.

Als Starter gelten dabei alle Fahrer – unabhängig davon ob sie zur „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ eingeschrieben sind oder nicht – die die Einführungsrunde zum offiziellen Rennen aufgenommen haben (siehe auch Pkt. 6.7.).

Bei jeder Einzelveranstaltung werden Punkte an jeden gewerteten Teilnehmer, für die „SPORTS CAR CHALLENGE“, oder die „SPORTS CAR CHALLENGE - LIGHT“ vergeben.
Punkte werden nur an solche Fahrer zugeteilt, die mindestens 70% der Sollstrecke(= Gesamtdistanz eines Laufes) absolviert haben.
 
 

9.2. Gesamtwertung:

Die Punktevergabe erfolgt vom ersten bis zum letzten Platz in der jeweiligen Wertungskategorie um jeweils einen Punkt absteigend, wobei die Punkteanzahl für den ersten Platz der Anzahl der Starter entspricht.

Beispiel:
Am Start zum Rennen 15 Starter
1. Platz in der Gesamtwertung  15 Punkte
2. Platz in der Gesamtwertung  14 Punkte
3. Platz in der Gesamtwertung  13 Punkte
4. Platz in der Gesamtwertung  12 Punkte
:
15. Platz in der Gesamtwertung  1 Punkt
 
 
 

9.3. Wertung:
Es gibt zwei Hauptwertungen nach folgenden Kriterien:

„SPORTS CAR CHALLENGE“:
Der punktebeste Fahrer dieser Wertungs-/Fahrzeugkategorie erhält am Saisonende den Preis für den

„SPORTS CAR CHALLENGE 2001“-Champion.

„SPORTS CAR CHALLENGE – LIGHT“:
Der punktebeste Fahrer dieser Wertungs-/Fahrzeugkategorie erhält am Saisonende den Preis für den

„SPORTS CAR CHALLENGE – LIGHT 2001“-Champion.






9.4. Juniorwertung:
Für Teilnehmer, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und beim letzten Saisonlauf zur „SPORTS CAR CHALLENGE - Light 2001“ nicht älter als 25 Jahre sind, wird in der Division 2 eine eigene Subwertung erstellt. Der punktebeste Nachwuchsfahrer, gemäß dem Sonderreglement für die Juniorenwertung, in der Divisionswertung der Division 2 erhält den Preis für den

„SPORTS CAR CHALLENGE - Light 2001“-Juniorcupsieger.

9.5. Streichresultate:

Es gibt in beiden Wertungskategorien maximal 2 Streichresultate. Am Saisonende werden je Teilnehmer die beiden schlechtesten Ergebnisse (Zielankünfte oder Ausfälle) gestrichen. Voraussetzung dafür, daß die Veranstaltung als Streichresultat herangezogen werden kann, ist, daß der Teilnehmer im ersten offiziellen Pflichttraining zumindest eine gezeitete Runde absolviert hat. Nichtteilnahmen an Veranstaltungen können nicht als Streichresultate herangezogen werden!

9.6. Bei Punktegleichheit („ex aequo“) entscheidet die größere Anzahl der ersten, dann der zweiten und eventuell weiterer Plazierungen in den zur Meisterschaft zählenden Veranstaltungen

9.7. Es ist vorgesehen, nach Abschluß der Saison die Ehrung in besonderer Form durchzuführen. Die Teilnahme der zu Ehrenden ist Pflicht.
 
 

10. BESONDERE BESTIMMUNGEN

10.1. Bestrafungen:
Die EUROSERIE–Organisation ist berechtigt Bestrafungen in Form von Bußgeldern für die Nichtteilnahme von Fahrern bei Fahrerbesprechungen in der Höhe von
ATS  1.500,-- vorzunehmen.

10.2. Reglementauslegung:
Sollten über das Reglement bzw. darüber hinaus Unklarheiten oder offene Fragen bestehen, so werden diese vom EUROSERIE–Vorstand entschieden. Sollten sich im Verlauf der Saison wichtige Gründe ergeben, die eine Änderung dieses Reglements erforderlich machen, so ist dies der EUROSERIE–Organisation nach Abstimmung mit der OSK kurzfristig möglich.

10.3. Proteste:
Es gelten die Bestimmungen des Internationalen Sportgesetzes und die der OSK.

10.4. Ausnahmen vom vorliegenden Reglement für einzelne Veranstaltungen sind nach rechtzeitiger vorheriger Absprache mit der EUROSERIE–Organisation möglich. Sie sollten aber bereits im endgültigen Terminkalender der „Sports Car Challenge 2001“ vermerkt sein.

10.5. Alle nicht im Reglement angeführten bzw. geregelten Punkte werden entsprechend dem gültigen OSK- bzw. FIA-Reglement gehandhabt!
 
 

11. VERSICHERUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUß

Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Verantwortung und Gefahr an der „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ teil. Die Organisation lehnt jede Haftung für Personen- und Sachschäden gegenüber Funktionären, Bewerbern, Fahrern, Helfern und Dritten ausdrücklich ab. Entsprechende Versicherungen sind seitens der oben erwähnten selbst sicherzustellen.

Bewerber und Fahrer erklären mit der Abgabe ihrer Nennung, generell und allen unmittelbar oder indirekt involvierten Personen und Organisationen gegenüber, den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen.
 
 

12. RICHTLINIEN FÜR VERANSTALTER VON RENNEN ZUR

„SPORTS CAR CHALLENGE 2001“

12.1. Ein „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“–Rennen kann nur dann abgehalten werden, wenn zwischen der EUROSERIE–Organisation (siehe Pkt. 1) und dem Veranstalter hierüber eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde und die zu befahrende Rennstrecke eine internationale Genehmigung bzw. Streckenabnahme besitzt.

12.2. Der Veranstalter kann ein „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“–Rennen neben den Bestimmungen des Internationalen Sportgesetzes nur nach dem „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“–Reglement durchführen und hat dieses in allen Punkten zu akzeptieren. Deshalb ist auch bereits in der Ausschreibung darauf hinzuweisen, daß der Wettbewerb gemäß „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“–Reglement ausgetragen wird.

12.3. Termineintragung/FIA- und NAC-Gebühren:
Für Termineintragungen, einschließlich der anfallenden Gebühren, ist der Veranstalter verantwortlich.
 

12.4. Alle Absprachen zwischen dem Veranstalter und der EUROSERIE–Organisation, soweit sie ein „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“–Rennen betreffen, haben mit der EUROSERIE–Organisation zu erfolgen.

12.5. Der Veranstalter hat bei allen Veröffentlichungen, die das „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“–Rennen betreffen darauf hinzuweisen, daß es sich um ein solches handelt. Das betrifft insbesondere die Veranstaltungsplakate, Programmhefte, Pressemitteilungen und Rennberichte aller Art. Die volle Namensbezeichnung mit dem Sponsornamen ist dabei zu übernehmen.

12.6. Das Reglement der „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ ist für alle Veranstalter verbindlich und von diesen zu übernehmen.

12.7. Nennungen zur Veranstaltung erfolgen ausschließlich über die EUROSERIE–Organisation, welche auch etwaige Nenngelder mit dem Veranstalter abrechnet.

12.8. Im offiziellen Rennprogramm muß der Veranstalter einen entsprechenden Platz für die redaktionelle Darstellung der „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ kostenlos zur Verfügung stellen.

12.9. Bei der Veranstaltung selbst muß der Veranstalter damit einverstanden sein, daß die „Sports Car Challenge 2001“–Pressestelle in Kooperation mit dem Veranstalter ihre eigene Pressearbeit ausführt.

12.10. Die administrative Abnahme wird ausschließlich von Organen der EUROSERIE–Organisation abgewickelt. Dafür ist vom Veranstalter ein entsprechender Raum beizustellen.

12.11. Die technische Abnahme für das „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“–Rennen ist vom Veranstalter bzw. seinen bevollmächtigten Organen durchzuführen.

12.12. Für die Teilnehmer der „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ ist im Fahrerlager bzw. den Boxen ausreichend eigener Platz für Transporter, Betreuungs- und Wettbewerbsfahrzeuge vorzusehen.

12.13. Erstellung der Tageswertung für ein „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“–Rennen

Die Zeitnahme/Ergebnisauswertung des Veranstalters hat folgende Ergebnisauswertung zu erstellen:

- Ein Gesamtergebnis – ohne Rücksicht auf die Wertungskategorie in welcher der Fahrer startete
- Ein Detailergebnis der Wertungskategorie „SPORTS CAR CHALLENGE“
- Ein Detailergebnis der Wertungskategorie „SPORTS CAR CHALLENGE – LIGHT“
 

12.14. Vom Veranstalter werden für beide Wertungskategorien Pokale bzw. Kränze für die Plätze 1, 2 und 3 gestellt.

12.15. Für die Subwertung zum „CN-Juniorcup“ werden die Preise für die drei Erstplazierten von der EUROSERIE–Organisation zur Verfügung gestellt.

12.16. Ausweise für Rennveranstaltungen:
Die serieneigenen Permanent- und Tagesausweise der EUROSERIE–Organisation für Teams und die Organisationsmitarbeiter der „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“, sind vom Veranstalter zu akzeptieren.

Sollte dies in Ausnahmefällen nicht möglich sein, so gilt folgende Regelung:
Jeder Fahrer erhält für die Betreuung pro Rennfahrzeug mindestens 6 Personenausweise mit Boxenberechtigung und 3 Durchfahrtsscheine für Fahrzeuge ins Fahrerlager.
Ebenso erhält die EUROSERIE–Organisation auf Wunsch bis zu 30 Ausweise, die zum Betreten aller Streckenteile berechtigen sowie 10 Fahrzeug-Durchfahrts-scheine für das Fahrerlager
 
 

Das hier vorliegende HTML-Dokument hat nur informativen Charakter und keinerlei bindende Wirkung! Die aktuellen Reglements der SCC 2001 sind für Interessenten unter folgender Adresse anzufordern:

EUROSERIE e.V.
Steußbergweg 2b
A-6971 Hard
Österreich

Tel. 0043 / 664 / 340 28 45
od. Tel. 0043 / 5574 / 78 396
Fax. 0043 / 5574 / 79 731

Dort sind auch die Nennformulare zur Serie zu bekommen

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