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Reglement der SCC

ZUSATZREGLEMENT 
"SPORTS CAR CHALLENGE - JUNIORCUP" 2001

EUROSERIE e.V.
Steußbergweg 2b
A-6971 Hard
Österreich

Tel. 0043 / 664 / 340 28 45
od. Tel. 0043 / 5574 / 78 396
Fax. 0043 / 5574 / 79 731

 

Ergänzend zur „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ schreibt die EUROSERIE-Organisation eine Sonderwertung für Junioren, den „SPORTS CAR CHALLENGE 2001 – JUNIORCUP“ nach folgendem Reglement aus.
 

1. ORGANISATION

Der „SPORTS CAR CHALLENGE 2001 – JUNIORCUP“ wird von der Organisation

„Euroserie e.V.“,

Steußbergweg 2b,
A-6971 Hard,

als Subwertung ergänzend zur „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ ausgeschrieben.

 

2. TEILNEHMER

Teilnahmeberechtigt am „SPORTS CAR CHALLENGE 2001 – JUNIORCUP“, der in der Wertungskategorie „SPORTS CAR CHALLENGE – LIGHT 2001“ ausgetragen wird, sind nur FahrerInnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und beim letzten Meisterschaftslauf zur „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ jünger als 25 Jahre sind.
 

3. EINLEITUNG UND AUSLEGUNG

Der Aufbau der Fahrzeuge für den „SPORTS CAR CHALLENGE 2001 – JUNIORCUP“ erfolgt ausschließlich durch die Firma PRC – Pedrazza Racing Cars. Zugelassen sind nur Fahrzeuge dieser Sonderserie mit registrierten Fahrgestellnummern.

Als Grundlage des technischen Reglements gilt, neben Sonderbestimmungen im vorliegenden Reglement, das entsprechende FIA-Reglement für CN-Sportprototypen.

Bei der Auslegung des technischen Reglement sollte folgendes Prinzip Anwendung finden:

Falls keine ausdrückliche Erlaubnis zu Abweichungen, Änderungen oder Durchführung von zusätzlichen Arbeiten gegeben ist, darf nichts geändert werden.

Nur die von der EUROSERIE-Organisation genehmigten Änderungen sind gestattet. Solche Änderungen sind zu jedem Zeitpunkt möglich, d.h. wenn sich im Laufe der Saison Änderungen als notwendig bzw. sinnvoll erweisen, können diese jederzeit angeordnet bzw. empfohlen werden.

 

4. BASISREGLEMENT ZUR SONDERWERTUNG

Allgemeine Basis für die Sonderwertung „SPORTS CAR CHALLENGE 2001 – JUNIORCUP“ ist das Reglement der „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“.
Alle dort angeführten Regelungen (insbesondere die Punkte 1. bis 11.) gelten auch für diese Sonderwertung, wobei aus Kostengründen die in den nachfolgenden Punkten angeführten Reglementierungen ergänzend zur Anwendung gelangen.
 

5. MOTOR

a) Der 1.800 ccm Ford-Zetec Motor, mit einer Leistung von ca. 145 PS, wird von
PRC – Pedrazza Racing Cars verplombt geliefert, diese Plomben dürfen nicht entfernt werden. Sollte der Motor beschädigt werden, so ist der Motor gegen ein Austausch-Aggregat zu ersetzen. Es werden dem Teilnehmer nur die anfallenden Reparaturkosten in Rechnung gestellt.

b) Die Ölmarke ist freigestellt. Es dürfen aber nur Markenschmierstoffe verwendet werden. Jegliches hinzufügen von Additiven ist verboten.

c) Nur die von PRC gelieferte und verplombte ECU (Electronic Control Unit) ist zulässig, jegliche Änderungen an Hard- und/oder Software sind verboten. PRC behält sich das Recht vor, die ECU vor Training oder Rennen durch eine andere zu ersetzen.

d) Die Marke der Zündkerzen ist freigestellt.

e) Das gesamte Abgassystem muß in Original-Funktion und dem von PRC gelieferten Stand entsprechen. Die Motoreinstellungen (Kraftstoffdruckregler, Zündeinstellung, Sensorsignale und Timing) müssen beibehalten werden

 

6. GETRIEBE

a) Es ist nur das von PRC gelieferte Hewland LD200 Getriebe mit 4-Vowärtsgängen zulässig. Defekte Getriebe dürfen nur gegen baugleiche Modelle dieses Herstellers und dieser Serie (LD 200) ausgetauscht werden.

b) Die Anpassung der Getriebeübersetzungen an die einzelnen Rennstrecken bzw. Bedürfnisse ist erlaubt.

c) Eine Veränderung der Differentialübersetzung gegenüber dem ausgelieferten Standard ist untersagt.

d) Die Ölmarke ist freigestellt. Es dürfen aber nur Markenöle verwendet werden. Jegliches hinzufügen von Additiven ist verboten.

 

7. KRAFTÜBERTRAGUNG

Es ist ausschließlich eine hydraulisch betätigte 2-Scheiben Sintermetall – Kupplung erlaubt.

Die Marke der verwendeten Kupplung ist freigestellt, soweit sie den oben angeführten Kriterien entspricht.

 

8. BREMSEN

a) Die Bremsen dürfen gegenüber dem Auslieferungsstandard von PRC in Bezug auf die Abmessungen der Bremsscheiben (Durchmesser/Stärke/Material) und die Anzahl der Bremssättel/-kolben nicht verändert werden.

b) Bremsbeläge und Bremsflüssigkeit sind freigestellt.

 

9. CHASSIS UND FAHRWERK

a) Es darf nur das original gelieferte Chassis (Aluminium mit Stahlrahmen geschweißt, genietet und verklebt) verwendet werden. Veränderung an der Grundkonstruktion und/oder am Material sind nicht erlaubt.

b) Der Sicherheitstank mit ca. 40 Litern Inhalt ist Bestandteil des Liefervolumens des Fahrzeuges und darf nicht durch einen kleineren Tank ersetzt werden.

c) Das Fahrzeug weist folgende Basisabmessungen auf, die nicht verändert werden dürfen:

Radstand  2.500 mm
Spurweite vorne 1.680 mm
Spurweite hinten 1.700 mm
Bodenfreiheit 25 mm
(gemessen am tiefsten Punkt des Chassis)

d) Die Stoßdämpfer bzw. Federn können individuell angepaßt werden und unterliegen keiner Reglementierung.

e) Eine Veränderung am Chassis und/oder tragenden Teilen zur Schaffung weitergehender Verstellmöglichkeiten ist nicht zulässig. D.h. die originalen Einzelradaufhängungen (Dreieckslenker mit Pushrod) dürfen nicht verändert oder durch andere Konstruktionsprinzipe ersetzt werden.

f) Die Einstellwerte für Vorder- und Hinterachse sind freigestellt.

 

10. REIFEN UND FELGEN

a) Es dürfen nur Slick-Reifen der Firma AVON, ausschließlich zu beziehen über den Seriensponsor HORAG – Hotz AG, verwendet werden.
Folgende Größen sind vorgeschrieben:

vorne: 6 ½ x 13“

hinten: 8 x 13“

b) Jegliches Bearbeiten, sei es mechanisch oder chemisch, ist verboten. Auch die Verwendung von Heizdecken oder anderen Materialien, die die Temperatur der Reifen verändern, sind während der Veranstaltungen untersagt. Dasselbe gilt für die Verwendung von selbstregulierenden Reifenventilen.

c) Die Reifendruckwerte sind ebenso wie die verwendeten Felgen freigestellt.

d) Die Felgenmarke bzw. das Material der Felgen ist freigestellt.

 

11. FAHRZEUGGEWICHT

a) Das Fahrzeuggewicht beträgt rennfertig (mit Sicherheitseinrichtung, jedoch ohne Fahrer und seine persönliche Ausstattung) mindestens 500kg. Das Fahrzeug wird gewogen, wie es die Ziellinie überfahren hat, wobei keine Flüssigkeiten nachgefüllt werden dürfen.
 

12. KRAFTSTOFF

a) Es darf nur handelsüblicher Kraftstoff, der an offiziellen KFZ-Tankstellen erhältlich ist, verwendet werden.

Der Zusatz von Additiven ist verboten.

 

Das hier vorliegende HTML-Dokument hat nur informativen Charakter und keinerlei bindende Wirkung! Die aktuellen Reglements der SCC 2001 sind für Interessenten unter folgender Adresse anzufordern:

EUROSERIE e.V.
Steußbergweg 2b
A-6971 Hard
Österreich

Tel. 0043 / 664 / 340 28 45
od. Tel. 0043 / 5574 / 78 396
Fax. 0043 / 5574 / 79 731

Dort sind auch die Nennformulare zur Serie zu bekommen

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