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EUROSERIE e.V.
Steußbergweg 2b
A-6971 Hard
Österreich
Tel. 0043 / 664 / 340
28 45
od. Tel. 0043 / 5574
/ 78 396
Fax. 0043 / 5574 / 79
731
Anm.: Änderungen des Reglements gegenüber der letzten Ausgabe sind in roter Farbe dargestellt.
„Euroserie e.V.“,
Steußbergweg 2b,
A-6971 Hard,
ausgeschrieben.
Die „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ wird nach folgenden Sportgesetzen, -beschlüssen und -bestimmungen, denen sich alle Bewerber und Fahrer mit Abgabe der Nennung unterwerfen, durchgeführt:
4.2. Für die „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“–Jahreswertung werden ausschließlich Fahrer gewertet, die die vorliegende Ausschreibung uneingeschränkt anerkennen.
4.3. Die Anbringung von Werbeklebern
auf Wettbewerbsfahrzeugen ist auf Anforderung der EUROSERIE–Organisation
(siehe Pkt. 1.) oder des Veranstalters zu gestatten, falls damit die Finanzierung
der Serie, oder auch eines einzelnen Rennens abgesichert oder besondere
Vergünstigungen für Fahrer, erwirkt werden.
Dies gilt gegebenenfalls
auch für Aufkleber der EUROSERIE–Organisation, die darauf hinweisen,
daß der Fahrer bzw. das Fahrzeug Teilnehmer der „SPORTS CAR CHALLENGE
2001“ ist.
Diese Werbung muß in angemessener Größe sein und darf nicht gegen bestehende Sponsorverträge verstoßen.
4.4. Teilnahmeberechtigt an „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“–Rennen sind nur Fahrer/Bewerber, die im Besitz einer für das laufende Kalenderjahr gültigen internationalen EU-Lizenz – mindestens Grad C – sind.
4.5. Mit der Einschreibung
in die „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ (siehe Punkt 8.) entfällt die Nennpflicht
für die Einzelveranstaltungen. Alle eingeschriebenen Teilnehmer werden
von der EUROSERIE–Organisation, soweit sie sich nicht bei dieser vorab
schriftlich entschuldigen bzw. abmelden, automatisch für jedes Rennen
zur „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ genannt („Blocknennung“) und unterwerfen
sich damit auch den jeweiligen Ausschreibungen der Veranstalter. Eine Kopie
der Veranstaltungs-Ausschreibung ergeht vor der Veranstaltung zur Information
an alle zur „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ eingeschriebenen Teilnehmer.
Eine Nennung
vom Bewerber oder Fahrer direkt an den Veranstalter ist nicht möglich!
4.6. Die Nennungen bzw. Nenngeldzahlungen von Gaststartern zu Einzelveranstaltungen der „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ müssen an die EUROSERIE–Organisation (siehe Pkt. 1.) direkt erfolgen. Eingeschriebene Teilnehmer der „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ haben bei der Vergabe von Startplätzen generell Vorrang vor Gaststartern. Über die Annahme der Nennung von Gaststartern entscheidet ausschließlich die EUROSERIE–Organisation.
4.7. Doppelstarts:
Es ist nicht zulässig, daß
ein Fahrer im Training auf mehreren Fahrzeugen trainiert, auch wenn sie
der gleichen Division zugehören.
4.8. Die EUROSERIE–Organisation (siehe
Pkt. 1.) behält sich das Recht vor, Anmeldungen von Fahrern zur „SPORTS
CAR CHALLENGE 2001“ zurückzuweisen. Die Einschreibegebühr wird
in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet.
Division 1 |
Ausnahme: bei Alfa 12 und 24V -Motoren ist der Ansaugtrakt ab Zylinderkopf freigestellt C3 und ehemalige Gruppe 6 Fahrzeuge gemäß letztgültigem FIA-Reglement für diese Kategorie, max. 2.500 ccm, Mindestgewicht 640 kg SR 2, sowie weitere
offene Sportprototypen gemäß gültigem FIA-Reglement, max.
3.500 ccm, maximal 6 Zylinder, Mindestgewicht 720 kg
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Division 2 |
CN-Sportwagen max. 2.000 ccm Mindestgewicht 520 kg |
5.3. Sonderwertung
„Alfa – 3.0 Liter/12 Ventil-Motoren“:
Wenn sich bis
zum Nennschluß für die „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ mindestens
5 Teilnehmer mit „Alfa – 3.0 Liter/12 Ventil-Motoren“ offiziell in die
Meisterschaft einschreiben und fristgerecht die Jahreseinschreibegebühr
auf das Konto der
EUROSERIE–Organisation
einzahlen, wird innerhalb der Division 1 eine Subwertung mit entsprechenden
Sachpreisen (Pokale) bei den Veranstaltungen bzw. in der Gesamtwertung
für diese Teilnehmer erstellt werden.
5.4. In der Division
1 und 2 ist die Verwendung von Verbundwerkstoffen (z.B. Kohlefaser) für
Heckflügel und Karosserie freigestellt.
5.5. Reifen:
Für die
eingeschriebenen Teilnehmer an der „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ ist die
Verwendung von AVON-Rennreifen (Slicks) zwingend vorgeschrieben. Die entsprechenden
Reifen sind ausschließlich über den Seriensponsor HORAG – Hotz
AG zu beziehen!
Ausnahmen von
obiger Regelung können nur in Absprache mit der EUROSERIE–Organisation
(siehe Punkt 1.) erfolgen, bzw. wenn Reifen trotz zeitgerechter Bestellung
und/oder benötigter Reifendimension nicht lieferbar sind.
5.6. Die thermische Behandlung von Reifen (Einsatz von Reifenwärmern) ist aus Kostengründen generell verboten.
5.7. Startnummern:
Die Vergabe von
permanenten Startnummern für die Saison oder Startnummern für
ein einzelnes Rennen erfolgt durch die EUROSERIE–Organisation.
Zur optischen
Unterscheidung der Fahrzeuge der einzelnen Divisionen werden alle Startnummern
gemäß nachstehender Aufteilung vergeben:
Fahrzeuge Division
1: 1 – 29
Fahrzeuge Division
2: 30 – 59
6.2. Anzahl der Rennläufe pro Veranstaltung:
Die Rennen zur „SPORTS CAR CHALLENGE
2001“ werden in einem Lauf ausgetragen, es besteht jedoch die Möglichkeit
an einem Wochenende zwei Rennen auszutragen, wobei zwischen den beiden
Rennen eine mindestens
12-stündige Pause einzuhalten
ist.
6.3. Ebenso ist es möglich, zusätzlich zu den fix vorgesehenen Einheiten, Trainings bzw. ein Warm-Up abzuhalten.
6.4. Renndistanz:
Die Renndistanz pro Rennlauf beträgt
mindestens 35 Kilometer, maximal jedoch 80
Kilometer.
6.5. Training und Qualifikation/Zulassung
zum Start:
Für „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“–Rennen sind folgende Trainingsläufe vorgesehen:
- Pro Rennlauf ist mindestens ein 20-minütiges gezeitetes Training vorgesehen, auf Grund dessen die Startaufstellung erfolgt.
- Als Grundlage für die Qualifikation zum Rennen dient der Art. 17 der allgemeinen Bestimmungen für FIA-Wettbewerbe. Die Qualifikationszeiten sind abhängig von der jeweiligen Streckenlänge.
- Über die Zulassung von Fahrzeugen, die sich nicht qualifiziert haben, entscheidet der Rennleiter gemeinsam mit der EUROSERIE-Organisation im Einvernehmen mit den Sportkommissaren.
- Für den Fall, daß ein Fahrer keine Möglichkeit hatte sich im Training zu qualifizieren, kann dieser durchaus mit Zustimmung der Sportkommissare, nach Absolvierung von mindestens 3 Pflichtrunden, die auch ungezeitet sein können, zum Start zugelassen werden. Er muß dann aber aus der letzten Position der Startaufstellung starten.
6.6. Start:
- Der Start zu den Rennen der „SPORTS
CAR CHALLENGE 2001“ erfolgt stehend (Grand Prix–Start) oder fliegend (Indy–Start).
- Zum Anlassen des Motors darf an allen Fahrzeugen vor den Boxen und am Vorstart Preßluft oder eine Fremdbatterie, die nach erfolgtem Anlassen entfernt werden kann, verwendet werden. Weiters ist bei Bedarf das Anschieben von Fahrzeugen erlaubt.
- Ein etwaiger Frühstart ist gemäß den Veranstaltungsrichtlinien bzw. den Weisungen in der Fahrerbesprechung zu ahnden.
6.7. Rennablauf / Abbruch eines Rennens:
- Erfolgt der Start bei trockener Strecke
und wird wegen Regens oder Unfall etc. innerhalb der ersten zwei Runden
des Rennens abgebrochen, wird der Start für ungültig erklärt
und über die verbleibende Renndistanz neu gestartet. Basis für
die Anzahl der zu vergebenden Punkte ist die Anzahl der zur Einführungsrunde
zum Neustart angetretenen Teilnehmer.
- Erfolgt der Start bei trockener Strecke
und wird wegen Regens oder Unfall etc. nach mehr als zwei Runden des Rennens,
aber vor Erreichen von 70% der vorgeschriebenen Renndistanz abgebrochen,
so wird eine Wertung aufgrund der Reihenfolge der Plazierung der letzten
gewerteten Durchfahrt vor Abbruch erstellt.
Auf Basis dieser Wertung erfolgt ein
erneuter Start über die verbleibende Rundenanzahl bis zur ursprünglichen
Gesamtdistanz. Die Punktevergabe erfolgt auf Grund der Anzahl der Starter
beim ersten Startvorgang.
- Sollten zum Zeitpunkt des Abbruches
eines Rennens mehr als 70% der Gesamtdistanz absolviert sein, so gilt das
Rennen als beendet und es wird die Wertung aufgrund der Reihenfolge der
Plazierung der letzten gewerteten Durchfahrt vor Abbruch erstellt.
- Start bei Regen:
Ein „Regenrennen“ wird durch das Zeigen
des Schildes „wet-race“ angekündigt. Der Rennleiter entscheidet, ob
ein Rennen als Regenrennen bezeichnet wird. Das Rennen geht über die
volle Distanz.
6.8. Siegerehrung der „Sports Car Challenge
2001“–Rennen:
- Nach der Zieldurchfahrt werden am
Siegespodest die drei Erstplazierten im Gesamtklassement geehrt.
- Die drei Erstplazierten der Divisionen
1 und 2 bzw. der Subwertungen werden nach Ende der Protestfrist in einem
entsprechenden Rahmen, für den der Veranstalter zu sorgen hat, geehrt.
7.2. Preisgeld
Anspruch:
Für alle
etwaigen, unter Punkt 7.1 fallenden, Sach- oder Geldpreise sind ausschließlich
die eingeschriebenen Teilnehmer an der „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ bezugsberechtigt.
7.3. Etwaige Sach-
und/oder Geldpreise müssen von den Teilnehmern im Rahmen der Saisonsiegerehrung
persönlich übernommen werden, ansonsten verfallen sie zugunsten
des Veranstalters.
Schreiben sich
25 Teilnehmer für die „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ ein, reduziert sich
die Einschreibegebühr auf ATS 32.000,-- (€ 2.326,--). Bei
30 bzw. mehr Nennungen beträgt die Einschreibegebühr ATS
27.000,-- (€ 1.962,--). Sollten diese Einschreibezahlen (25 bzw. 30
und mehr Teilnehmer) erreicht werden, wird der zuviel einbezahlte Differenzbetrag
auf die Basiseinschreibegebühr in Höhe von
ATS 40.000,--
noch vor dem ersten Saisonrennen an die Teilnehmer retourniert!
8.3. Bei Nichtteilnahmen an einzelnen Veranstaltungen, gleich aus welchen Gründen, erfolgt keine, auch nur anteilige, Rückerstattung des Nenngeldes.
8.4. Das Nenngeld
für Gaststarter, d.h. alle Fahrer, die nicht wie in Punkt 8.1. bzw.
8.2. beschrieben, offiziell in die „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ eingeschrieben
sind, beträgt
- für Einzelrennen
ATS 6.000,-- (€ 436,--)
- für Doppelveranstaltungen
ATS 8.000,-- (€ 581,--)
Bei jeder Einzelveranstaltung werden
Punkte an jeden gewerteten Teilnehmer, sowohl für die Gesamtwertung,
als auch für die einzelnen Divisionen, vergeben.
Punkte werden nur an solche Fahrer
zugeteilt, die mindestens 70% der Sollstrecke
(= Gesamtdistanz eines Laufes) absolviert
haben.
Platz 1 in der Gesamtwertung 5
Zusatzpunkte
Platz 2 in der Gesamtwertung
3 Zusatzpunkte
Platz 3 in der Gesamtwertung
2 Zusatzpunkte
Platz 4 in der Gesamtwertung
1 Zusatzpunkt
Beispiel:
Am Start zum Rennen 30 Starter
1. Platz in der Gesamtwertung
35 Punkte
2. Platz in der Gesamtwertung
32 Punkte
3. Platz in der Gesamtwertung
30 Punkte
4. Platz in der Gesamtwertung
28 Punkte
:
30. Platz in der Gesamtwertung
1 Punkt
Der punktebeste Fahrer (Addition der Divisions- und Gesamtwertungspunkte) aus beiden Divisionen erhält den Preis für den
9.3. Divisionswertung:
Die Punktevergabe erfolgt wie in der
Gesamtwertung, jedoch entsprechend der Anzahl der Starter in der jeweiligen
Division und ohne etwaige Zusatzpunkte.
Der jeweils punktebeste Fahrer (Divisionspunkte) aus den Divisionen 1 bzw. 2 erhält den Preis für den
9.4. Juniorwertung:
Für Teilnehmer,
die das 16. Lebensjahr vollendet haben und beim letzten Saisonlauf zur
„SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ nicht älter als 25 Jahre sind, wird in
der Division 2 eine eigene Subwertung erstellt. Der punktebeste Nachwuchsfahrer,
gemäß dem Sonderreglement für die Juniorenwertung, in der
Divisionswertung der Division 2 erhält den Preis für den
9.5. Sonderwertung
„Alfa – 3.0 Liter/12 Ventil-Motoren“:
Wenn sich bis
zum Nennschluß für die „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ mindestens
5 Teilnehmer mit „Alfa – 3.0 Liter/12 Ventil-Motoren“ offiziell in die
Meisterschaft einschreiben wird innerhalb der Division 1 eine Subwertung
für diese Fahrer erstellt. Der punktebeste Teilnehmer dieser Subwertung
erhält den Preis für den
9.7. Bei Punktegleichheit („ex aequo“) entscheidet die größere Anzahl der ersten, dann der zweiten und eventuell weiterer Plazierungen in den zur Meisterschaft zählenden Veranstaltungen (jeweils in der Gesamtwertung, Divisionswertung bzw. etwaigen Subwertung).
9.8. Es ist vorgesehen, nach Abschluß der Saison die Ehrung in besonderer Form durchzuführen. Die Teilnahme der zu Ehrenden ist Pflicht.
9.9. Falls ein Fahrer während der
Saison die Division wechselt, so darf er für die Gesamtwertung die
errungenen Punkte unabhängig von der Division addieren.
10.2. Reglementauslegung:
Sollten über das Reglement bzw.
darüber hinaus Unklarheiten oder offene Fragen bestehen, so werden
diese vom EUROSERIE–Vorstand entschieden. Sollten sich im Verlauf der Saison
wichtige Gründe ergeben, die eine Änderung dieses Reglements
erforderlich machen, so ist dies der EUROSERIE–Organisation nach Abstimmung
mit der OSK kurzfristig möglich.
10.3. Proteste:
Es gelten die
Bestimmungen des Internationalen Sportgesetzes und die der OSK.
10.4. Ausnahmen vom vorliegenden Reglement für einzelne Veranstaltungen sind nach rechtzeitiger vorheriger Absprache mit der EUROSERIE–Organisation möglich. Sie sollten aber bereits im endgültigen Terminkalender der „Sports Car Challenge 2001“ vermerkt sein.
10.5. Alle nicht im Reglement angeführten
bzw. geregelten Punkte werden entsprechend dem gültigen OSK- bzw.
FIA-Reglement gehandhabt!
Bewerber und Fahrer
erklären mit der Abgabe ihrer Nennung, generell und allen unmittelbar
oder indirekt involvierten Personen und Organisationen gegenüber,
den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im
Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen.
12.2. Der Veranstalter kann ein „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“–Rennen neben den Bestimmungen des Internationalen Sportgesetzes nur nach dem „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“–Reglement durchführen und hat dieses in allen Punkten zu akzeptieren. Deshalb ist auch bereits in der Ausschreibung darauf hinzuweisen, daß der Wettbewerb gemäß „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“–Reglement ausgetragen wird.
12.3. Termineintragung/FIA- und NAC-Gebühren:
Für Termineintragungen, einschließlich
der anfallenden Gebühren, ist der Veranstalter verantwortlich.
12.4. Alle Absprachen zwischen dem Veranstalter und der EUROSERIE–Organisation, soweit sie ein „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“–Rennen betreffen, haben mit der EUROSERIE–Organisation zu erfolgen.
12.5. Der Veranstalter hat bei allen Veröffentlichungen, die das „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“–Rennen betreffen darauf hinzuweisen, daß es sich um ein solches handelt. Das betrifft insbesondere die Veranstaltungsplakate, Programmhefte, Pressemitteilungen und Rennberichte aller Art. Die volle Namensbezeichnung mit dem Sponsornamen ist dabei zu übernehmen.
12.6. Das Reglement der „SPORTS CAR
CHALLENGE 2001“ ist für alle Veranstalter verbindlich und von diesen
zu übernehmen.
12.7. Nennungen zur Veranstaltung erfolgen
ausschließlich über die EUROSERIE–Organisation, welche auch
etwaige Nenngelder mit dem Veranstalter abrechnet.
12.8. Im offiziellen Rennprogramm muß der Veranstalter einen entsprechenden Platz für die redaktionelle Darstellung der „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ kostenlos zur Verfügung stellen.
12.9. Bei der Veranstaltung selbst muß der Veranstalter damit einverstanden sein, daß die „Sports Car Challenge 2001“–Pressestelle in Kooperation mit dem Veranstalter ihre eigene Pressearbeit ausführt.
12.10. Die administrative Abnahme wird ausschließlich von Organen der EUROSERIE–Organisation abgewickelt. Dafür ist vom Veranstalter ein entsprechender Raum beizustellen.
12.11. Die technische Abnahme für das „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“–Rennen ist vom Veranstalter bzw. seinen bevollmächtigten Organen durchzuführen.
12.12. Für die Teilnehmer der „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ ist im Fahrerlager bzw. den Boxen ausreichend eigener Platz für Transporter, Betreuungs- und Wettbewerbsfahrzeuge vorzusehen.
12.13. Erstellung der Tageswertung für ein „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“–Rennen
Die Zeitnahme/Ergebnisauswertung des Veranstalters hat folgende Ergebnisauswertung zu erstellen:
- Ein Gesamtergebnis – ohne Rücksicht
auf die Division in welcher der Fahrer startete
- Ein Detailergebnis der Division 1
- Ein Detailergebnis der Division 2
12.14. Vom Veranstalter werden für die Gesamtwertung Pokale bzw. Kränze für die Plätze 1, 2 und 3 gestellt.
12.15. Für die Divisionswertungen 1 bzw. 2 werden jeweils die Preise für die drei Erstplazierten von der EUROSERIE–Organisation zur Verfügung gestellt.
12.16. Ausweise für Rennveranstaltungen:
Die serieneigenen Permanent- und Tagesausweise
der EUROSERIE–Organisation für Teams und die Organisationsmitarbeiter
der „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“, sind vom Veranstalter zu akzeptieren.
Sollte dies in Ausnahmefällen nicht
möglich sein, so gilt folgende Regelung:
Jeder Fahrer erhält für die
Betreuung pro Rennfahrzeug mindestens 6 Personenausweise mit Boxenberechtigung
und 3 Durchfahrtsscheine für Fahrzeuge ins Fahrerlager.
Ebenso erhält die EUROSERIE–Organisation
auf Wunsch bis zu 30 Ausweise, die zum Betreten aller Streckenteile berechtigen
sowie 10 Fahrzeug-Durchfahrts-scheine für das Fahrerlager
Das hier vorliegende HTML-Dokument hat nur informativen Charakter und keinerlei bindende Wirkung! Das Reglement der SCC 2000 ist für Interessenten unter folgender Adresse anzufordern:
EUROSERIE e.V.
Steußbergweg 2b
A-6971 Hard
Österreich
Tel. 0043 / 664 / 340
28 45
od. Tel. 0043 / 5574
/ 78 396
Fax. 0043 / 5574 / 79
731
Dort sind auch die Nennformulare zur Serie zu bekommen