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EUROSERIE e.V.
Steußbergweg 2b
A-6971 Hard
Österreich
Tel. 0043 / 664 / 340
28 45
od. Tel. 0043 / 5574
/ 78 396
Fax. 0043 / 5574 / 79
731
Anm.: Änderungen des Reglements gegenüber der letzten Ausgabe sind in roter Farbe dargestellt.
„Euroserie e.V.“,
Steußbergweg 2b,
A-6971 Hard,
ausgeschrieben.
Die „EUROPEAN
SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ wird nach folgenden Sportgesetzen,
-beschlüssen und -bestimmungen,
denen sich alle Bewerber und Fahrer mit Abgabe der Nennung unterwerfen,
durchgeführt:
· Internationales Automobil-Sportgesetz
der FIA,
· Vorliegendes Reglement und
eventuelle Änderungen und Ergänzungen,
· Ausschreibungen und eventuelle
Durchführungsbestimmungen der Veranstalter der einzelnen Rennen gemäß
deren ASN.
4.2. Für die „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“–Jahreswertung werden ausschließlich Fahrer gewertet, die die vorliegende Ausschreibung uneingeschränkt anerkennen.
4.3. Die Anbringung von Werbeklebern
auf Wettbewerbsfahrzeugen ist auf Anforderung der EUROSERIE–Organisation
(siehe Pkt. 1.) oder des Veranstalters zu gestatten, falls damit die Finanzierung
der Serie, oder auch eines einzelnen Rennens abgesichert oder besondere
Vergünstigungen für Fahrer, erwirkt werden.
Dies gilt gegebenenfalls
auch für Aufkleber der EUROSERIE–Organisation, die darauf hinweisen,
daß der Fahrer bzw. das Fahrzeug Teilnehmer der „EUROPEAN
SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ ist.
Diese Werbung muß in angemessener Größe sein und darf nicht gegen bestehende Sponsorverträge verstoßen.
4.4. Teilnahmeberechtigt an „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“–Rennen sind nur Fahrer/Bewerber, die im Besitz einer für das laufende Kalenderjahr gültigen internationalen EU-Lizenz – mindestens Grad C – sind.
4.5. Mit der Einschreibung
in die „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“
(siehe Punkt 8.) entfällt die Nennpflicht für die Einzelveranstaltungen.
Alle eingeschriebenen TeilnehmerInnen werden von der EUROSERIE–Organisation,
soweit sie sich nicht bei dieser vorab schriftlich entschuldigen bzw. abmelden,
automatisch für jedes Rennen zur „EUROPEAN
SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ genannt („Blocknennung“)
und unterwerfen sich damit auch den jeweiligen Ausschreibungen der Veranstalter.
Eine Kopie der Veranstaltungs-Ausschreibung ergeht vor der Veranstaltung
zur Information an alle zur „EUROPEAN SPORTS
CAR CHALLENGE 2002“ eingeschriebenen Teilnehmer.
Eine Nennung
vom BewerberIn oder FahrerIn direkt an den Veranstalter ist nicht möglich!
4.6. Die Nennungen bzw. Nenngeldzahlungen von GaststarterInnen zu Einzelveranstaltungen der „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ müssen an die EUROSERIE–Organisation (siehe Pkt. 1.) direkt erfolgen. Eingeschriebene TeilnehmerInnen der „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ haben bei der Vergabe von Startplätzen generell Vorrang vor Gaststartern. Über die Annahme der Nennung von GaststarterInnen entscheidet ausschließlich die EUROSERIE–Organisation.
4.7. Doppelstarts:
Es ist nicht zulässig, daß
ein/e FahrerIn im Training auf mehreren Fahrzeugen trainiert, auch wenn
sie der gleichen Division zugehören.
4.8. Die EUROSERIE–Organisation (siehe
Pkt. 1.) behält sich das Recht vor, Anmeldungen von FahrerInnen zur
„EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ zurückzuweisen.
Die Einschreibegebühr wird in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet.
EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002 |
Ausnahme: bei Alfa 24V -Motoren ist der Ansaugtrakt ab Zylinderkopf freigestellt C3 und ehemalige Gruppe 6 Fahrzeuge gemäß letztgültigem FIA-Reglement für diese Kategorie, max. 2.500 ccm, Mindestgewicht 640 kg · SR 1 und SR2, LMP 675/900,WSC 700/900 sowie weitere offene Sportprototypen gemäß gültigem FIA-Reglement, · CX-Sportprototypen:
zweisitzige offene Rennwagen, die nicht in eine der angeführten Kategorien
eingeordnet werden können. Achtung! Turboaufladung ist in der Kategorie
CX verboten!
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EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002 – LIGHT |
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5.2. In der „European Sports Car Challenge“ bzw. „European Sports Car Challenge – Light“ wird eine eigene Subwertung für JuniorInnen vorgenommen („European Sports Car Challenge 2002“-Juniorcup). Punkte- bzw. preisberechtigt sind nur FahrerInnen die das 16. Lebensjahr vollendet haben und beim Saisonfinale jünger als 21 Jahre sind.
5.3. In der „European Sports Car Challenge“ bzw. „European Sports Car Challenge – Light“ ist die Verwendung von Verbundwerkstoffen (z.B. Kohlefaser) für Heckflügel und Karosserie freigestellt.
5.4. Reifen:
Reifentyp bzw.
-marke sind in der „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE“ bzw. „EUROPEAN SPORTS
CAR CHALLENGE – LIGHT“ freigestellt. Sollte ein Reifenanbieter als Seriensponsor
gefunden werden, so kann von der EUROSERIE–Organisation die Verwendung
dieses Fabrikates vorgeschrieben werden.
5.5. Startnummern:
Die Vergabe von
permanenten Startnummern für die Saison oder Startnummern für
ein einzelnes Rennen erfolgt durch die EUROSERIE–Organisation.
Zur optischen
Unterscheidung der Fahrzeuge der beiden Wertungskategorien werden alle
Startnummern gemäß nachstehender Aufteilung vergeben:
Fahrzeuge „EUROPEAN
SPORTS CAR CHALLENGE“: 1
– 29
Fahrzeuge „EUROPEAN
SPORTS CAR CHALLENGE - LIGHT“: 30 – 59
6.2. Anzahl der Rennläufe pro Veranstaltung:
Die Rennen zur „EUROPEAN
SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ werden in einem Lauf ausgetragen, es
besteht jedoch die Möglichkeit an einem Wochenende zwei Rennen auszutragen.
6.3. Ebenso ist es möglich, zusätzlich zu den fix vorgesehenen Einheiten, Trainings bzw. ein Warm-Up abzuhalten.
6.4. Renndistanz:
Die Renndistanz pro Rennlauf beträgt
mindestens 35 Kilometer, maximal jedoch 80
Kilometer.
6.5. Training und Qualifikation/Zulassung zum Start:
Für „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“–Rennen sind folgende Trainingsläufe vorgesehen:
- Pro Rennlauf ist mindestens ein 20-minütiges gezeitetes Training vorgesehen, auf Grund dessen die Startaufstellung erfolgt.
- Als Grundlage für die Qualifikation zum Rennen dient der Art. 17 der allgemeinen Bestimmungen für FIA-Wettbewerbe. Die Qualifikationszeiten sind abhängig von der jeweiligen Streckenlänge.
- Über die Zulassung von Fahrzeugen, die sich nicht qualifiziert haben, entscheidet der Rennleiter gemeinsam mit der EUROSERIE-Organisation im Einvernehmen mit den Sportkommissaren.
- Für den Fall, daß ein(e) Fahrer(in) keine Möglichkeit hatte sich im Training zu qualifizieren, kann diese(r) durchaus mit Zustimmung der Sportkommissare, nach Absolvierung von mindestens 3 Pflichtrunden, die auch ungezeitet sein können, zum Start zugelassen werden. Er muß dann aber aus der letzten Position der Startaufstellung starten.
6.6. Start:
- Der Start zu den Rennen der „EUROPEAN
SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ erfolgt stehend (Grand Prix–Start) oder
fliegend (Indy–Start).
- Zum Anlassen des Motors darf an allen Fahrzeugen vor den Boxen und am Vorstart Preßluft oder eine Fremdbatterie, die nach erfolgtem Anlassen entfernt werden kann, verwendet werden. Weiters ist bei Bedarf das Anschieben von Fahrzeugen erlaubt.
- Ein etwaiger Frühstart ist gemäß den Veranstaltungsrichtlinien bzw. den Weisungen in der Fahrerinnenbesprechung zu ahnden.
6.7. Rennablauf / Abbruch eines Rennens:
- Erfolgt der Start bei trockener Strecke und wird wegen Regens oder Unfall etc. innerhalb der ersten zwei Runden des Rennens abgebrochen, wird der Start für ungültig erklärt und über die verbleibende Renndistanz neu gestartet. Basis für die Anzahl der zu vergebenden Punkte ist die Anzahl der zur Einführungsrunde zum Neustart angetretenen Teilnehmerinnen.
- Erfolgt der Start bei trockener Strecke
und wird wegen Regens oder Unfall etc. nach mehr als zwei Runden des Rennens,
aber vor Erreichen von 70% der vorgeschriebenen Renndistanz abgebrochen,
so wird eine Wertung aufgrund der Reihenfolge der Plazierung der letzten
gewerteten Durchfahrt vor Abbruch erstellt.
Auf Basis dieser Wertung erfolgt ein
erneuter Start über die verbleibende Rundenanzahl bis zur ursprünglichen
Gesamtdistanz. Die Punktevergabe erfolgt auf Grund der Anzahl der StarterInnen
beim ersten Startvorgang.
- Sollten zum Zeitpunkt des Abbruches eines Rennens mehr als 70% der Gesamtdistanz absolviert sein, so gilt das Rennen als beendet und es wird die Wertung aufgrund der Reihenfolge der Plazierung der letzten gewerteten Durchfahrt vor Abbruch erstellt.
- Start bei Regen:
Ein „Regenrennen“ wird durch das Zeigen
des Schildes „wet-race“ angekündigt. Der Rennleiter entscheidet, ob
ein Rennen als Regenrennen bezeichnet wird. Das Rennen geht über die
volle Distanz.
6.8. Siegerehrung der „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“–Rennen:
- Nach der Zieldurchfahrt werden am Siegespodest die drei Erstplazierten der „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ geehrt.
- Die drei Erstplazierten
der „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE - LIGHT
2002“ werden nach Ende der Protestfrist in
einem entsprechenden Rahmen, für den der Veranstalter zu sorgen hat,
geehrt.
7.2. Preisgeld
Anspruch:
Für alle
etwaigen, unter Punkt 7.1 fallenden, Sach- oder Geldpreise sind alle
TeilnehmerInnen an der „EUROPEAN
SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ bezugsberechtigt.
7.3. Etwaige Sach-
und/oder Geldpreise müssen von den TeilnehmerInnenn im Rahmen der
Saisonsiegerehrung persönlich übernommen werden, ansonsten verfallen
sie zugunsten des Veranstalters.
8.2. Die Einschreibegebühr
für die „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE
2002“ in der Höhe von
€ 3.500
ist bis spätestens 31. März 2002 auf das Konto der EUROSERIE–Organisation,
Kto.Nr. 171001850 bei der Vorarlberger Volksbank, BLZ 45710, einzuzahlen.
In diesem Betrag
sind bereits die Nenngelder zu allen Meisterschaftsläufen der „EUROPEAN
SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ enthalten.
8.3. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungen, gleich aus welchen Gründen, erfolgt keine, auch nur anteilige, Rückerstattung des Nenngeldes.
8.4. Das Nenngeld
für Gaststarter, d.h. alle FahrerInnen, die nicht wie in Punkt 8.1.
bzw. 8.2. beschrieben, offiziell in die „EUROPEAN
SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ eingeschrieben
sind, beträgt € 650,-.
Als StarterInnen gelten dabei alle FahrerInnen – unabhängig davon ob sie zur „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ eingeschrieben sind oder nicht – die die Einführungsrunde zum offiziellen Rennen aufgenommen haben (siehe auch Pkt. 6.7.).
Bei jeder Einzelveranstaltung
werden Punkte an alle gewerteten Teilnehmer, für die „EUROPEAN
SPORTS CAR CHALLENGE“, oder die „EUROPEAN
SPORTS CAR CHALLENGE - LIGHT“ vergeben.
Punkte werden nur an solche FahrerInnen
zugeteilt, die mindestens 70% der Sollstrecke (= Gesamtdistanz eines Laufes)
absolviert haben.
Beispiel:
In der Wertungskategorie am Start zum
Rennen: 15 StarterInnen
1. Platz in der Wertungskategorie
15 Punkte
2. Platz in der Wertungskategorie
14 Punkte
3. Platz in der Wertungskategorie
13 Punkte
4. Platz in der Wertungskategorie
12 Punkte
5. Platz in der Wertungskategorie
11 Punkte
6. Platz in der Wertungskategorie
10 Punkte
:
15. Platz in der Wertungskategorie
1 Punkt
9.3. Wertung:
Es gibt zwei
Hauptwertungen nach folgenden Kriterien:
„EUROPEAN SPORTS
CAR CHALLENGE“:
Die/Der punktebeste
FahrerIn dieser Wertungs-/Fahrzeugkategorie erhält am Saisonende den
Preis für den
„EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“-Champion.
„EUROPEAN SPORTS
CAR CHALLENGE – LIGHT“:
Die/Der punktebeste
FahrerIn dieser Wertungs-/Fahrzeugkategorie erhält am Saisonende den
Preis für den
„EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE – LIGHT 2002“-Champion.
9.4. Juniorwertung:
Die/Der punktebeste
TeilnehmerIn aus beiden Wertungskategorien, die/der das
16. Lebensjahr
vollendet hat und beim letzten Saisonlauf zur „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE“
bzw. „SPORTS CAR CHALLENGE – LIGHT 2002“ nicht älter als 21 Jahre
ist, erhält den Preis für den
„EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“-Juniorcupsieger.
9.6. Bei Punktegleichheit („ex aequo“) entscheidet die größere Anzahl der ersten, dann der zweiten und eventuell weiterer Plazierungen in den zur Meisterschaft zählenden Veranstaltungen
9.7. Es ist vorgesehen, nach Abschluß
der Saison die Ehrung in besonderer Form durchzuführen. Die Teilnahme
der zu Ehrenden ist Pflicht.
10.2. Reglementauslegung:
Sollten über das Reglement bzw.
darüber hinaus Unklarheiten oder offene Fragen bestehen, so werden
diese vom EUROSERIE–Vorstand entschieden. Sollten sich im Verlauf der Saison
wichtige Gründe ergeben, die eine Änderung dieses Reglements
erforderlich machen, so ist dies der EUROSERIE–Organisation
kurzfristig möglich.
10.3. Proteste:
Es gelten die
Bestimmungen des Internationalen Sportgesetzes .
10.4. Ausnahmen vom vorliegenden Reglement für einzelne Veranstaltungen sind nach rechtzeitiger vorheriger Absprache mit der EUROSERIE–Organisation möglich. Sie sollten aber bereits im endgültigen Terminkalender der „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ vermerkt sein.
10.5. Alle nicht im Reglement angeführten
bzw. geregelten Punkte werden entsprechend dem gültigen
FIA-Reglement gehandhabt!
BewerberIn und
FahrerIn erklären mit der Abgabe ihrer Nennung, generell und allen
unmittelbar oder indirekt involvierten Personen und Organisationen gegenüber,
den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im
Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen.
12.2. Der Veranstalter kann ein „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“–Rennen neben den Bestimmungen des Internationalen Sportgesetzes nur nach dem „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“–Reglement durchführen und hat dieses in allen Punkten zu akzeptieren. Deshalb ist auch bereits in der Ausschreibung darauf hinzuweisen, daß der Wettbewerb gemäß „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“–Reglement ausgetragen wird.
12.3. Termineintragung/FIA- und NAC-Gebühren:
Für Termineintragungen, einschließlich
der anfallenden Gebühren, ist der Veranstalter verantwortlich.
12.4. Alle Absprachen zwischen dem Veranstalter und der EUROSERIE–Organisation, soweit sie ein „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“–Rennen betreffen, haben mit der EUROSERIE–Organisation zu erfolgen.
12.5. Der Veranstalter hat bei allen Veröffentlichungen, die das „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“–Rennen betreffen darauf hinzuweisen, daß es sich um ein solches handelt. Das betrifft insbesondere die Veranstaltungsplakate, Programmhefte, Pressemitteilungen und Rennberichte aller Art. Die volle Namensbezeichnung mit dem Sponsornamen ist dabei zu übernehmen.
12.6. Das Reglement der „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ ist für alle Veranstalter verbindlich und von diesen zu übernehmen.
12.7. Nennungen zur Veranstaltung erfolgen ausschließlich über die EUROSERIE–Organisation, welche auch etwaige Nenngelder mit dem Veranstalter abrechnet.
12.8. Im offiziellen Rennprogramm muß der Veranstalter einen entsprechenden Platz für die redaktionelle Darstellung der „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ kostenlos zur Verfügung stellen.
12.9. Bei der Veranstaltung selbst muß der Veranstalter damit einverstanden sein, daß die „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“–Pressestelle in Kooperation mit dem Veranstalter ihre eigene Pressearbeit ausführt.
12.10. Die administrative Abnahme wird ausschließlich von Organen der EUROSERIE–Organisation abgewickelt. Dafür ist vom Veranstalter ein entsprechender Raum beizustellen.
12.11. Die technische Abnahme für das „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“–Rennen ist vom Veranstalter bzw. seinen bevollmächtigten Organen durchzuführen.
12.12. Für die Teilnehmer der „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ ist im Fahrerlager bzw. den Boxen ausreichend eigener Platz für Transporter, Betreuungs- und Wettbewerbsfahrzeuge vorzusehen.
12.13. Erstellung der Tageswertung für ein „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“–Rennen
Die Zeitnahme/Ergebnisauswertung des Veranstalters hat folgende Ergebnisauswertung zu erstellen:
- Ein Gesamtergebnis
– ohne Rücksicht auf die Wertungskategorie in welcher der Fahrer startete
- Ein Detailergebnis
der Wertungskategorie „EUROPEAN SPORTS CAR
CHALLENGE 2002“
- Ein Detailergebnis
der Wertungskategorie „EUROPEAN SPORTS CAR
CHALLENGE 2002 – LIGHT“
12.14. Vom Veranstalter werden für beide Wertungskategorien Pokale bzw. Kränze für die Plätze 1, 2 und 3 gestellt.
12.15. Für die Subwertung zum „CN-Juniorcup“ werden die Preise für die drei Erstplazierten von der EUROSERIE–Organisation zur Verfügung gestellt.
12.16. Ausweise für Rennveranstaltungen:
Die serieneigenen Permanent- und Tagesausweise
der EUROSERIE–Organisation für Teams und die Organisationsmitarbeiter
der „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“,
sind vom Veranstalter zu akzeptieren.
Sollte dies in Ausnahmefällen nicht
möglich sein, so gilt folgende Regelung:
Jeder Fahrer erhält für die
Betreuung pro Rennfahrzeug mindestens 6 Personenausweise mit Boxenberechtigung
und 3 Durchfahrtsscheine für Fahrzeuge ins Fahrerlager.
Ebenso erhält die EUROSERIE–Organisation
auf Wunsch bis zu 30 Ausweise, die zum Betreten aller Streckenteile berechtigen
sowie 10 Fahrzeug-Durchfahrts-scheine für das Fahrerlager
Das hier vorliegende HTML-Dokument hat nur informativen Charakter und keinerlei bindende Wirkung! Die aktuellen Reglements der ESCC 2002 sind für Interessenten unter folgender Adresse anzufordern:
EUROSERIE e.V.
Steußbergweg 2b
A-6971 Hard
Österreich
Tel. 0043 / 664 / 340
28 45
od. Tel. 0043 / 5574
/ 78 396
Fax. 0043 / 5574 / 79
731
Dort sind auch die Nennformulare zur Serie zu bekommen