REGLEMENT 2002

EUROSERIE e.V.
Steußbergweg 2b
A-6971 Hard
Österreich

Tel. 0043 / 664 / 340 28 45
od. Tel. 0043 / 5574 / 78 396
Fax. 0043 / 5574 / 79 731

Anm.: Änderungen des Reglements gegenüber der letzten Ausgabe sind in roter Farbe dargestellt.

1. ORGANISATION

Die „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ wird von der Organisation

„Euroserie e.V.“,
Steußbergweg 2b,
A-6971 Hard,

ausgeschrieben.
 
 

2. STATUS

Bei der „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ handelt es sich um einen clubmeisterschaftsähnlichen Wettbewerb für offene zweisitzige Sportwagen (Prototypen) wie unter Punkt 5. angeführt.

Die „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ wird nach folgenden Sportgesetzen,
-beschlüssen und -bestimmungen, denen sich alle Bewerber und Fahrer mit Abgabe der Nennung unterwerfen, durchgeführt:

· Internationales Automobil-Sportgesetz der FIA,
· Vorliegendes Reglement und eventuelle Änderungen und Ergänzungen,
· Ausschreibungen und eventuelle Durchführungsbestimmungen der Veranstalter der einzelnen Rennen gemäß deren ASN.

3. VERANSTALTUNGEN

Die „SPORTS CAR CHALLENGE 2001“ besteht aus voraussichtlich 16 Rennen, die im Anhang angeführt sind.
 

4. RICHTLINIEN FÜR DIE TEILNEHMER AN RENNEN ZUR

EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2001

4.1. Jede(r) BewerberIn die/der an einem „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“–Rennen teilnimmt – das gilt auch schon für das Training – unterwirft sich automatisch der vorliegenden „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“–Ausschreibung und erkennt diese somit ohne Einschränkungen in allen Punkten an.

4.2. Für die „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“–Jahreswertung werden ausschließlich Fahrer gewertet, die die vorliegende Ausschreibung uneingeschränkt anerkennen.

4.3. Die Anbringung von Werbeklebern auf Wettbewerbsfahrzeugen ist auf Anforderung der EUROSERIE–Organisation (siehe Pkt. 1.) oder des Veranstalters zu gestatten, falls damit die Finanzierung der Serie, oder auch eines einzelnen Rennens abgesichert oder besondere Vergünstigungen für Fahrer, erwirkt werden.
Dies gilt gegebenenfalls auch für Aufkleber der EUROSERIE–Organisation, die darauf hinweisen, daß der Fahrer bzw. das Fahrzeug Teilnehmer der EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002 ist.

Diese Werbung muß in angemessener Größe sein und darf nicht gegen bestehende Sponsorverträge verstoßen.

4.4. Teilnahmeberechtigt an „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“–Rennen sind nur Fahrer/Bewerber, die im Besitz einer für das laufende Kalenderjahr gültigen internationalen EU-Lizenz – mindestens Grad C – sind.

4.5. Mit der Einschreibung in die EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002 (siehe Punkt 8.) entfällt die Nennpflicht für die Einzelveranstaltungen. Alle eingeschriebenen TeilnehmerInnen werden von der EUROSERIE–Organisation, soweit sie sich nicht bei dieser vorab schriftlich entschuldigen bzw. abmelden, automatisch für jedes Rennen zur EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002 genannt („Blocknennung“) und unterwerfen sich damit auch den jeweiligen Ausschreibungen der Veranstalter. Eine Kopie der Veranstaltungs-Ausschreibung ergeht vor der Veranstaltung zur Information an alle zur EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002 eingeschriebenen Teilnehmer.
Eine Nennung vom BewerberIn oder FahrerIn direkt an den Veranstalter ist nicht möglich!

4.6. Die Nennungen bzw. Nenngeldzahlungen von GaststarterInnen zu Einzelveranstaltungen der EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002 müssen an die EUROSERIE–Organisation (siehe Pkt. 1.) direkt erfolgen. Eingeschriebene TeilnehmerInnen der EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002 haben bei der Vergabe von Startplätzen generell Vorrang vor Gaststartern. Über die Annahme der Nennung von GaststarterInnen entscheidet ausschließlich die EUROSERIE–Organisation.

4.7. Doppelstarts:
Es ist nicht zulässig, daß ein/e FahrerIn im Training auf mehreren Fahrzeugen trainiert, auch wenn sie der gleichen Division zugehören.

4.8. Die EUROSERIE–Organisation (siehe Pkt. 1.) behält sich das Recht vor, Anmeldungen von FahrerInnen zur „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ zurückzuweisen. Die Einschreibegebühr wird in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet.
 
 

5. RICHTLINIEN FÜR DIE RENNFAHRZEUGE IM RAHMEN DER RENNEN ZUR „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002

5.1. Zugelassene Fahrzeuge:
Bei den Rennen zur „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ sind folgende Fahrzeuggruppen zugelassen:
 
EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002
    CN-Sportwagen gemäß gültigem FIA-Reglement max. 3.000 ccm Mindestgewicht 600 kg
    Ausnahme: bei Alfa  24V -Motoren ist der Ansaugtrakt ab Zylinderkopf freigestellt 

    C3 und ehemalige Gruppe 6 Fahrzeuge gemäß letztgültigem FIA-Reglement für diese Kategorie, max. 2.500 ccm, Mindestgewicht 640 kg

    · SR 1 und SR2, LMP 675/900,WSC 700/900 sowie weitere offene Sportprototypen  gemäß gültigem FIA-Reglement, 

    · CX-Sportprototypen: zweisitzige offene Rennwagen, die nicht in eine der angeführten Kategorien eingeordnet werden können. Achtung! Turboaufladung ist in der Kategorie CX verboten!
    bis 2.000 ccm   Mindestgewicht 640 kg
    bis 2.500 ccm   Mindestgewicht 690 kg
    bis 3.000 ccm   Mindestgewicht 720 kg
    bis 3.500 ccm   Mindestgewicht 820 kg
    über 3.500 ccm Mindestgewicht 900 kg

EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002 – LIGHT
 
CN-Sportwagen max. 2.000 ccm Mindestgewicht 520 kg
Ausnahme: Ansaugtrakt ab Zylinderkopf freigestellt, ansonsten laut gültigem FIA-Gruppe N - Reglement

· Fahrzeuge nach dem CN-Reglement mit Alfa V6-Motoren (Type 164), mit 2 Ventilen pro Zylinder, max. 3.000 ccm,  Mindestgewicht 600 kg
- Ausnahme: bei Alfa 12V-Motoren ist der Ansaugtrakt ab Zylinderkopf freigestellt

· Fahrzeuge der Kategorie „Radical“
- gemäß aktuellem Reglement zum „Radical Endurance Cup“
max. 1.300 ccm,  Mindestgewicht 480 kg

5.2. In der „European Sports Car Challenge“ bzw. „European Sports Car Challenge – Light“ wird eine eigene Subwertung für JuniorInnen vorgenommen („European Sports Car Challenge 2002“-Juniorcup). Punkte- bzw. preisberechtigt sind nur FahrerInnen die das 16. Lebensjahr vollendet haben und beim Saisonfinale jünger als 21 Jahre sind.

5.3.  In der „European Sports Car Challenge“ bzw. „European Sports Car Challenge – Light“ ist die Verwendung von Verbundwerkstoffen (z.B. Kohlefaser) für Heckflügel und Karosserie freigestellt.

5.4. Reifen:
Reifentyp bzw. -marke sind in der „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE“ bzw. „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE – LIGHT“ freigestellt. Sollte ein Reifenanbieter als Seriensponsor gefunden werden, so kann von der EUROSERIE–Organisation die Verwendung dieses Fabrikates vorgeschrieben werden.

5.5. Startnummern:
Die Vergabe von permanenten Startnummern für die Saison oder Startnummern für ein einzelnes Rennen erfolgt durch die EUROSERIE–Organisation.
Zur optischen Unterscheidung der Fahrzeuge der beiden Wertungskategorien werden alle Startnummern gemäß nachstehender Aufteilung vergeben:

Fahrzeuge „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE“:    1 – 29
Fahrzeuge „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE - LIGHT“: 30 – 59
 

6. RICHTLINIEN FÜR RENNEN ZUR „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“

6.1. Bei „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“–Rennen starten die Fahrzeuge beider Wertungskategorien gemeinsam.

6.2. Anzahl der Rennläufe pro Veranstaltung:
Die Rennen zur „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ werden in einem Lauf ausgetragen, es besteht jedoch die Möglichkeit an einem Wochenende zwei Rennen auszutragen.

6.3. Ebenso ist es möglich, zusätzlich zu den fix vorgesehenen Einheiten, Trainings bzw. ein Warm-Up abzuhalten.

6.4. Renndistanz:
Die Renndistanz pro Rennlauf beträgt mindestens 35 Kilometer, maximal jedoch 80 Kilometer.

6.5. Training und Qualifikation/Zulassung zum Start:

Für „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“–Rennen sind folgende Trainingsläufe vorgesehen:

- Pro Rennlauf ist mindestens ein 20-minütiges gezeitetes Training vorgesehen, auf Grund dessen die Startaufstellung erfolgt.

- Als Grundlage für die Qualifikation zum Rennen dient der Art. 17 der allgemeinen Bestimmungen für FIA-Wettbewerbe. Die Qualifikationszeiten sind abhängig von der jeweiligen Streckenlänge.

- Über die Zulassung von Fahrzeugen, die sich nicht qualifiziert haben, entscheidet der Rennleiter gemeinsam mit der EUROSERIE-Organisation im Einvernehmen mit den Sportkommissaren.

- Für den Fall, daß ein(e) Fahrer(in) keine Möglichkeit hatte sich im Training zu qualifizieren, kann diese(r) durchaus mit Zustimmung der Sportkommissare, nach Absolvierung von mindestens 3 Pflichtrunden, die auch ungezeitet sein können, zum Start zugelassen werden. Er muß dann aber aus der letzten Position der Startaufstellung starten.

6.6. Start:
- Der Start zu den Rennen der „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ erfolgt stehend (Grand Prix–Start) oder fliegend (Indy–Start).

- Zum Anlassen des Motors darf an allen Fahrzeugen vor den Boxen und am Vorstart Preßluft oder eine Fremdbatterie, die nach erfolgtem Anlassen entfernt werden kann, verwendet werden. Weiters ist bei Bedarf das Anschieben von Fahrzeugen erlaubt.

- Ein etwaiger Frühstart ist gemäß den Veranstaltungsrichtlinien bzw. den Weisungen in der Fahrerinnenbesprechung zu ahnden.

6.7. Rennablauf / Abbruch eines Rennens:

- Erfolgt der Start bei trockener Strecke und wird wegen Regens oder Unfall etc. innerhalb der ersten zwei Runden des Rennens abgebrochen, wird der Start für ungültig erklärt und über die verbleibende Renndistanz neu gestartet. Basis für die Anzahl der zu vergebenden Punkte ist die Anzahl der zur Einführungsrunde zum Neustart angetretenen Teilnehmerinnen.

- Erfolgt der Start bei trockener Strecke und wird wegen Regens oder Unfall etc. nach mehr als zwei Runden des Rennens, aber vor Erreichen von 70% der vorgeschriebenen Renndistanz abgebrochen, so wird eine Wertung aufgrund der Reihenfolge der Plazierung der letzten gewerteten Durchfahrt vor Abbruch erstellt.
Auf Basis dieser Wertung erfolgt ein erneuter Start über die verbleibende Rundenanzahl bis zur ursprünglichen Gesamtdistanz. Die Punktevergabe erfolgt auf Grund der Anzahl der StarterInnen beim ersten Startvorgang.

- Sollten zum Zeitpunkt des Abbruches eines Rennens mehr als 70% der Gesamtdistanz absolviert sein, so gilt das Rennen als beendet und es wird die Wertung aufgrund der Reihenfolge der Plazierung der letzten gewerteten Durchfahrt vor Abbruch erstellt.

- Start bei Regen:
Ein „Regenrennen“ wird durch das Zeigen des Schildes „wet-race“ angekündigt. Der Rennleiter entscheidet, ob ein Rennen als Regenrennen bezeichnet wird. Das Rennen geht über die volle Distanz.

6.8. Siegerehrung der „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“–Rennen:

- Nach der Zieldurchfahrt werden am Siegespodest die drei Erstplazierten der „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ geehrt.

- Die drei Erstplazierten der „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE - LIGHT 2002“ werden nach Ende der Protestfrist in einem entsprechenden Rahmen, für den der Veranstalter zu sorgen hat, geehrt.
 
 

7. PREISGELDER

7.1. Die EUROSERIE–Organisation schreibt kein Mindestpreisgeld aus. Etwaige Sach- oder Geldpreise werden nach Verfügbarkeit am Saisonabschluß im Rahmen der Siegerehrung vergeben.

7.2. Preisgeld Anspruch:
Für alle etwaigen, unter Punkt 7.1 fallenden, Sach- oder Geldpreise sind alle TeilnehmerInnen an der „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ bezugsberechtigt.

7.3. Etwaige Sach- und/oder Geldpreise müssen von den TeilnehmerInnenn im Rahmen der Saisonsiegerehrung persönlich übernommen werden, ansonsten verfallen sie zugunsten des Veranstalters.
 
 

8. EINSCHREIBUNGEN ZUR „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002

8.1. Nennungen zur „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ müssen mit dem beiliegenden Formular bis spätestens 15. März 2002 an die EUROSERIE–Organisation (siehe Punkt 1.) erfolgen. Nennungen ohne Einzahlung der Einschreibegebühr werden nicht angenommen!

8.2. Die Einschreibegebühr für die „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ in der Höhe von
€ 3.500 ist bis spätestens 31. März 2002 auf das Konto der EUROSERIE–Organisation, Kto.Nr. 171001850 bei der Vorarlberger Volksbank, BLZ 45710, einzuzahlen.
In diesem Betrag sind bereits die Nenngelder zu allen Meisterschaftsläufen der „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ enthalten.

8.3. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungen, gleich aus welchen Gründen, erfolgt keine, auch nur anteilige, Rückerstattung des Nenngeldes.

8.4. Das Nenngeld für Gaststarter, d.h. alle FahrerInnen, die nicht wie in Punkt 8.1. bzw. 8.2. beschrieben, offiziell in die „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ eingeschrieben sind, beträgt € 650,-.
 
 

9. „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ – JAHRESWERTUNG

9.1. Wertung:

Die Punktezuteilung erfolgt sowohl in der „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“, als auch in der „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE - LIGHT 2002“ jeweils in Abhängigkeit von der StarterInnenanzahl.

Als StarterInnen gelten dabei alle FahrerInnen – unabhängig davon ob sie zur „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ eingeschrieben sind oder nicht – die die Einführungsrunde zum offiziellen Rennen aufgenommen haben (siehe auch Pkt. 6.7.).

Bei jeder Einzelveranstaltung werden Punkte an alle gewerteten Teilnehmer, für die „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE“, oder die „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE - LIGHT“ vergeben.
Punkte werden nur an solche FahrerInnen zugeteilt, die mindestens 70% der Sollstrecke (= Gesamtdistanz eines Laufes) absolviert haben.
 

9.2. Gesamtwertung:

Die Punktevergabe erfolgt vom ersten bis zum letzten Platz in der jeweiligen Wertungskategorie um jeweils einen Punkt absteigend, wobei die Punkteanzahl für den ersten Platz der Anzahl der StarterInnen entspricht.

Beispiel:
In der Wertungskategorie am Start zum Rennen: 15 StarterInnen
1. Platz in der Wertungskategorie  15 Punkte
2. Platz in der Wertungskategorie  14 Punkte
3. Platz in der Wertungskategorie  13 Punkte
4. Platz in der Wertungskategorie  12 Punkte
5. Platz in der Wertungskategorie  11 Punkte
6. Platz in der Wertungskategorie  10 Punkte
:
15. Platz in der Wertungskategorie  1 Punkt
 
 

9.3. Wertung:
Es gibt zwei Hauptwertungen nach folgenden Kriterien:

„EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE“:
Die/Der punktebeste FahrerIn dieser Wertungs-/Fahrzeugkategorie erhält am Saisonende den Preis für den

„EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“-Champion.

„EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE – LIGHT“:
Die/Der punktebeste FahrerIn dieser Wertungs-/Fahrzeugkategorie erhält am Saisonende den Preis für den

„EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE – LIGHT 2002“-Champion.





9.4. Juniorwertung:

Die/Der punktebeste TeilnehmerIn aus beiden Wertungskategorien, die/der das
16. Lebensjahr vollendet hat und beim letzten Saisonlauf zur „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE“ bzw. „SPORTS CAR CHALLENGE – LIGHT 2002“ nicht älter als 21 Jahre ist, erhält den Preis für den

„EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“-Juniorcupsieger.


9.5. Streichresultate:

Es gibt in beiden Wertungskategorien maximal 2 Streichresultate. Am Saisonende werden je TeilnehmerIn die beiden schlechtesten Ergebnisse (Zielankünfte bzw. Ausfälle) oder Nichtteilnahmen gestrichen.

9.6. Bei Punktegleichheit („ex aequo“) entscheidet die größere Anzahl der ersten, dann der zweiten und eventuell weiterer Plazierungen in den zur Meisterschaft zählenden Veranstaltungen

9.7. Es ist vorgesehen, nach Abschluß der Saison die Ehrung in besonderer Form durchzuführen. Die Teilnahme der zu Ehrenden ist Pflicht.
 
 

10. BESONDERE BESTIMMUNGEN

10.1. Bestrafungen:
Die EUROSERIE–Organisation ist berechtigt Bestrafungen in Form von Bußgeldern für die Nichtteilnahme von FahrerInnen bei Fahrerbesprechungen in der Höhe von €110,- vorzunehmen.

10.2. Reglementauslegung:
Sollten über das Reglement bzw. darüber hinaus Unklarheiten oder offene Fragen bestehen, so werden diese vom EUROSERIE–Vorstand entschieden. Sollten sich im Verlauf der Saison wichtige Gründe ergeben, die eine Änderung dieses Reglements erforderlich machen, so ist dies der EUROSERIE–Organisation kurzfristig möglich.

10.3. Proteste:
Es gelten die Bestimmungen des Internationalen Sportgesetzes .

10.4. Ausnahmen vom vorliegenden Reglement für einzelne Veranstaltungen sind nach rechtzeitiger vorheriger Absprache mit der EUROSERIE–Organisation möglich. Sie sollten aber bereits im endgültigen Terminkalender der „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ vermerkt sein.

10.5. Alle nicht im Reglement angeführten bzw. geregelten Punkte werden entsprechend dem gültigen FIA-Reglement gehandhabt!
 
 

11. VERSICHERUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUß

Jede(r) TeilnehmerIn nimmt auf eigene Verantwortung und Gefahr an der „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ teil. Die Organisation lehnt jede Haftung für Personen- und Sachschäden gegenüber Funktionären, BewerberInnen, FahrerInnen, Helfern und Dritten ausdrücklich ab. Entsprechende Versicherungen sind seitens der oben erwähnten selbst sicherzustellen.

BewerberIn und FahrerIn erklären mit der Abgabe ihrer Nennung, generell und allen unmittelbar oder indirekt involvierten Personen und Organisationen gegenüber, den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen.
 
 

12. RICHTLINIEN FÜR VERANSTALTER VON RENNEN ZUR

EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002

12.1. Ein „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“–Rennen kann nur dann abgehalten werden, wenn zwischen der EUROSERIE–Organisation (siehe Pkt. 1) und dem Veranstalter hierüber eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde und die zu befahrende Rennstrecke eine internationale Genehmigung bzw. Streckenabnahme besitzt.

12.2. Der Veranstalter kann ein „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“–Rennen neben den Bestimmungen des Internationalen Sportgesetzes nur nach dem „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“–Reglement durchführen und hat dieses in allen Punkten zu akzeptieren. Deshalb ist auch bereits in der Ausschreibung darauf hinzuweisen, daß der Wettbewerb gemäß „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“–Reglement ausgetragen wird.

12.3. Termineintragung/FIA- und NAC-Gebühren:
Für Termineintragungen, einschließlich der anfallenden Gebühren, ist der Veranstalter verantwortlich.
 

12.4. Alle Absprachen zwischen dem Veranstalter und der EUROSERIE–Organisation, soweit sie ein „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“–Rennen betreffen, haben mit der EUROSERIE–Organisation zu erfolgen.

12.5. Der Veranstalter hat bei allen Veröffentlichungen, die das „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“–Rennen betreffen darauf hinzuweisen, daß es sich um ein solches handelt. Das betrifft insbesondere die Veranstaltungsplakate, Programmhefte, Pressemitteilungen und Rennberichte aller Art. Die volle Namensbezeichnung mit dem Sponsornamen ist dabei zu übernehmen.

12.6. Das Reglement der „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ ist für alle Veranstalter verbindlich und von diesen zu übernehmen.

12.7. Nennungen zur Veranstaltung erfolgen ausschließlich über die EUROSERIE–Organisation, welche auch etwaige Nenngelder mit dem Veranstalter abrechnet.

12.8. Im offiziellen Rennprogramm muß der Veranstalter einen entsprechenden Platz für die redaktionelle Darstellung der „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ kostenlos zur Verfügung stellen.

12.9. Bei der Veranstaltung selbst muß der Veranstalter damit einverstanden sein, daß die „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“–Pressestelle in Kooperation mit dem Veranstalter ihre eigene Pressearbeit ausführt.

12.10. Die administrative Abnahme wird ausschließlich von Organen der EUROSERIE–Organisation abgewickelt. Dafür ist vom Veranstalter ein entsprechender Raum beizustellen.

12.11. Die technische Abnahme für das „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“–Rennen ist vom Veranstalter bzw. seinen bevollmächtigten Organen durchzuführen.

12.12. Für die Teilnehmer der „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“ ist im Fahrerlager bzw. den Boxen ausreichend eigener Platz für Transporter, Betreuungs- und Wettbewerbsfahrzeuge vorzusehen.

12.13. Erstellung der Tageswertung für ein „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“–Rennen

Die Zeitnahme/Ergebnisauswertung des Veranstalters hat folgende Ergebnisauswertung zu erstellen:

- Ein Gesamtergebnis – ohne Rücksicht auf die Wertungskategorie in welcher der Fahrer startete
- Ein Detailergebnis der Wertungskategorie „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002
- Ein Detailergebnis der Wertungskategorie „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002 – LIGHT“
 

12.14. Vom Veranstalter werden für beide Wertungskategorien Pokale bzw. Kränze für die Plätze 1, 2 und 3 gestellt.

12.15. Für die Subwertung zum „CN-Juniorcup“ werden die Preise für die drei Erstplazierten von der EUROSERIE–Organisation zur Verfügung gestellt.

12.16. Ausweise für Rennveranstaltungen:
Die serieneigenen Permanent- und Tagesausweise der EUROSERIE–Organisation für Teams und die Organisationsmitarbeiter der „EUROPEAN SPORTS CAR CHALLENGE 2002“, sind vom Veranstalter zu akzeptieren.

Sollte dies in Ausnahmefällen nicht möglich sein, so gilt folgende Regelung:
Jeder Fahrer erhält für die Betreuung pro Rennfahrzeug mindestens 6 Personenausweise mit Boxenberechtigung und 3 Durchfahrtsscheine für Fahrzeuge ins Fahrerlager.
Ebenso erhält die EUROSERIE–Organisation auf Wunsch bis zu 30 Ausweise, die zum Betreten aller Streckenteile berechtigen sowie 10 Fahrzeug-Durchfahrts-scheine für das Fahrerlager
 
 

Das hier vorliegende HTML-Dokument hat nur informativen Charakter und keinerlei bindende Wirkung! Die aktuellen Reglements der ESCC 2002 sind für Interessenten unter folgender Adresse anzufordern:

EUROSERIE e.V.
Steußbergweg 2b
A-6971 Hard
Österreich

Tel. 0043 / 664 / 340 28 45
od. Tel. 0043 / 5574 / 78 396
Fax. 0043 / 5574 / 79 731

Dort sind auch die Nennformulare zur Serie zu bekommen

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