Ausschreibung
Steußbergweg 2b
A-6971 Hard
Tel.: ++43 / 5574 / 78 396
Mobil: ++43 / 664 / 340 28 45
Fax: ++43 / 5574 / 78 396-5
Die „SPORTS CAR CHALLENGE
2003“ wird von der Organisation
ausgeschrieben.
Bei
der „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ handelt es sich um einen clubmeisterschaftsähnlichen
Wettbewerb für offene zweisitzige Sportwagen (Prototypen) wie unter Punkt
5. angeführt.
Die „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ wird nach folgenden Sportgesetzen,
-beschlüssen und -bestimmungen, denen sich alle Bewerber und Fahrer mit
Abgabe der Nennung unterwerfen, durchgeführt:
o Internationales Automobil-Sportgesetz der FIA,
o Vorliegendes Reglement und eventuelle Änderungen und Ergänzungen,
o Ausschreibungen und eventuelle Durchführungsbestimmungen der
Veranstalter der einzelnen Rennen gemäß deren ASN.
Die „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ besteht aus voraussichtlich 15 Rennen, die im Anhang angeführt sind.
4.1.
Jede(r) BewerberIn die/der an einem „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“–Rennen teilnimmt
– das gilt auch schon für das Training – unterwirft sich automatisch
der vorliegenden „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“–Ausschreibung und erkennt diese
somit ohne Einschränkungen in allen Punkten an.
4.2. Für die „Sports Car Challenge 2003“–Jahreswertung werden ausschließlich
FahrerInnen gewertet, die die vorliegende Ausschreibung uneingeschränkt
anerkennen.
4.3. Die Anbringung von Werbeklebern auf Wettbewerbsfahrzeugen ist auf
Anforderung der EUROSERIE–Organisation (siehe Pkt. 1.) oder des Veranstalters
zu gestatten, falls damit die Finanzierung der Serie, oder auch eines einzelnen
Rennens abgesichert oder besondere Vergünstigungen für Fahrer, erwirkt
werden.
Dies gilt gegebenenfalls auch für Aufkleber der EUROSERIE–Organisation,
die darauf hinweisen, dass die/der FahrerIn bzw. das Fahrzeug TeilnehmerIn
der „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ ist.
Diese Werbung muss in angemessener Größe sein und darf nicht gegen
bestehende Sponsorverträge verstoßen.
Es sind folgende Werbeaufkleber vorgesehen: AVON (ca. 20x10 cm), BBS (ca.
20x10 cm)
4.4. Teilnahmeberechtigt an „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“–Rennen sind nur FahrerInnen/BewerberInnen,
die im Besitz einer für das laufende Kalenderjahr gültigen internationalen
EU-Lizenz – mindestens Grad C bzw. Juniorlizenz – sind.
4.5. Mit der Einschreibung in die „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ (siehe Punkt
8.) entfällt die Nennpflicht für die Einzelveranstaltungen. Alle
eingeschriebenen TeilnehmerInnen werden von der EUROSERIE–Organisation, soweit
sie sich nicht bei dieser vorab schriftlich entschuldigen bzw. abmelden, automatisch
für jedes Rennen zur „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ genannt („Blocknennung“)
und unterwerfen sich damit auch den jeweiligen Ausschreibungen der Veranstalter.
Eine Kopie der Veranstaltungs-Ausschreibung ergeht vor der Veranstaltung
zur Information an alle zur „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ eingeschriebenen
TeilnehmerInnen.
Eine Nennung von BewerberIn oder FahrerIn direkt an den Veranstalter ist nicht
möglich!
4.6. Die Nennungen bzw. Nenngeldzahlungen von GaststarterInnen zu Einzelveranstaltungen
der „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ müssen an die EUROSERIE–Organisation
(siehe Pkt. 1.) direkt erfolgen. Eingeschriebene TeilnehmerInnen der „SPORTS
CAR CHALLENGE 2003“ haben bei der Vergabe von Startplätzen generell Vorrang
vor GaststarterInnen. Über die Annahme der Nennung von GaststarterInnen
entscheidet ausschließlich die EUROSERIE–Organisation.
4.7. Doppelstarts:
Es ist nicht zulässig, dass ein(e) FahrerIn im Training auf mehreren
Fahrzeugen trainiert, auch wenn sie der gleichen Wertungskategorie zugehören.
4.8. Die EUROSERIE–Organisation (siehe Pkt. 1.) behält sich das Recht
vor, Anmeldungen von FahrerInnen zur „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ zurückzuweisen.
Die Einschreibegebühr wird in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet.
5.1.
Zugelassene Fahrzeuge:
Bei den Rennen zur „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ sind folgende Fahrzeugkategorien
zugelassen:
Sports
Car Challenge |
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o
CN-Sportwagen gemäß gültigem |
max. 3.030 ccm |
Mindestgewicht 600 kg |
-
Ausnahme: das
erste Übermaß (max. 3.030 ccm) wird erlaubt |
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o
CN+-Sportwagen |
max. 3.000 ccm |
Mindestgewicht 650 kg |
-
Anmerkung: Ansaugtrakt
bis Zylinderkopf freigestellt, ansonsten gemäß gültigem
FIA-Reglement |
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o
C3 und ehemalige Gruppe 6 Fahrzeuge gemäß letztgültigem FIA-Reglement
für diese Kategorie |
max. 2.500 ccm |
Mindestgewicht 640 kg |
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o
SR 1 und SR2, LMP 675/900, |
gemäß gültigem |
gemäß gültigem |
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o
CX-Sportprototypen zweisitzige offene Rennwagen mit max. 8 Zylindern,
die nicht in eine der angeführten Kategorien eingeordnet werden können. Achtung! Turboaufladung ist in der Kategorie
CX verboten! |
bis 2.000 ccm bis 3.000 ccm bis 3.500 ccm bis 4.000 ccm über 4.000 ccm |
Mindestgewicht 640 kg Mindestgewicht 690 kg Mindestgewicht 720 kg Mindestgewicht 760 kg Mindestgewicht 860 kg |
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Sports Car Challenge Ð Light |
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o
CN-Sportwagen gemäß gültigem |
max. 2.000 ccm |
Mindestgewicht 520 kg |
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o
CN+-Sportwagen |
max. 2.000 ccm |
Mindestgewicht 550 kg |
-
Anmerkung: Ansaugtrakt
bis Zylinderkopf freigestellt, ansonsten gemäß gültigem
FIA-Reglement |
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o
C3 und ehemalige Gruppe 6 Fahrzeuge gemäß letztgültigem FIA-Reglement
für diese Kategorie |
max. 2.000 ccm |
Mindestgewicht 600 kg |
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o
CN+-Sportwagen mit 2-Ventil Motoren, ausschließlich
Alfa Romeo V6 (bis auf Widerruf) |
max. 3.000 ccm |
Mindestgewicht 650 kg |
-
Anmerkung: Ansaugtrakt
bis Zylinderkopf freigestellt, ansonsten gemäß gültigem
FIA-Reglement |
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o
Fahrzeuge der Kategorie Radical bzw. Westfield,
oder andere offene zweisitzige Rennwagen mit Motorradmotoren |
max. 1.300 ccm |
Mindestgewicht 500 kg |
-
gemäß
deren aktuellen Reglements; Voraussetzung: Sicherheitsvorschriften gem. FIA |
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6.1.
Bei „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“–Rennen starten die Fahrzeuge beider Wertungskategorien
gemeinsam.
6.2. Anzahl der Rennläufe pro Veranstaltung:
Die Rennen zur „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ werden in einem Lauf ausgetragen,
es besteht jedoch die Möglichkeit an einem Wochenende zwei Rennen auszutragen.
6.3. Renndistanz:
Die Renndistanz pro Rennlauf beträgt mindestens 35 Kilometer, maximal
jedoch 80 Kilometer.
6.4. Training und Qualifikation/Zulassung zum Start:
Für „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“–Rennen sind folgende Trainingsläufe
vorgesehen:
- Pro Rennlauf ist mindestens ein 20-minütiges gezeitetes Training vorgesehen,
auf Grund dessen die Startaufstellung erfolgt. Werden zwei Rennläufe
und nur ein Training gefahren, erfolgt die Startaufstellung für das zweite
Rennen gemäß dem Zieleinlauf im ersten Rennen. Im ersten Rennen
ausgeschiedene Fahrer können am zweiten Rennlauf teilnehmen und werden
am Ende des Feldes, in der Reihenfolge ihres Ausscheidens (letzter Ausgeschiedener
auf der besten Position), gereiht.
- Als Grundlage für die Qualifikation zum Rennen dient der Art. 17 der
allgemeinen Bestimmungen für FIA-Wettbewerbe. Die Qualifikationszeiten
sind abhängig von der jeweiligen Streckenlänge.
- Über die Zulassung von Fahrzeugen, die sich nicht qualifiziert haben,
entscheidet der Rennleiter gemeinsam mit der EUROSERIE-Organisation im Einvernehmen
mit den Sportkommissaren.
- Für den Fall, dass ein(e) FahrerIn keine Möglichkeit hatte sich
im Training zu qualifizieren, kann diese(r) durchaus mit Zustimmung der Sportkommissare,
nach Absolvierung von mindestens 3 Pflichtrunden, die auch ungezeitet sein
können, zum Start zugelassen werden. Sie/Er muss dann aber aus der letzten
Position der Startaufstellung starten.
6.5. Start:
- Der Start zu den Rennen der „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ erfolgt fliegend
(Indy–Start).
- Zum Anlassen des Motors darf an allen Fahrzeugen vor den Boxen und am Vorstart
Pressluft oder eine Fremdbatterie, die nach erfolgtem Anlassen entfernt werden
kann, verwendet werden. Weiters ist bei Bedarf das Anschieben von Fahrzeugen
erlaubt.
- Ein etwaiger Frühstart ist mit einer „Stop and Go“ Strafe zu ahnden.
Wird die Strafe zu einem Zeitpunkt festgesetzt, zu dem ein Antritt der Strafe
nicht mehr möglich ist, werden zur Gesamtfahrzeit 45 Sekunden addiert.
6.6. Rennablauf / Abbruch eines Rennens:
- Erfolgt der Start bei trockener Strecke und wird wegen Regens oder Unfall
etc. innerhalb der ersten zwei Runden des Rennens abgebrochen, wird der Start
für ungültig erklärt und über die verbleibende Renndistanz
neu gestartet. Basis für die Anzahl der zu vergebenden Punkte ist die
Anzahl der zur Einführungsrunde zum Neustart angetretenen TeilnehmerInnen.
- Erfolgt der Start bei trockener Strecke und wird wegen Regens oder Unfall
etc. nach mehr als zwei Runden des Rennens, aber vor Erreichen von 70% der
vorgeschriebenen Renndistanz, abgebrochen, so wird eine Wertung aufgrund der
Reihenfolge der Plazierung der letzten gewerteten Durchfahrt vor Abbruch erstellt.
Auf Basis dieser Wertung erfolgt ein erneuter Start über die verbleibende
Rundenanzahl bis zur ursprünglichen Gesamtdistanz. Die Punktevergabe
erfolgt auf Grund der Anzahl der StarterInnen beim ersten Startvorgang.
- Sollten zum Zeitpunkt des Abbruches eines Rennens mehr als 70% der Gesamtdistanz
absolviert sein, so gilt das Rennen als beendet und es wird die Wertung aufgrund
der Reihenfolge der Plazierung der letzten gewerteten Durchfahrt vor Abbruch
erstellt.
- Start bei Regen:
Ein „Regenrennen“ wird durch das Zeigen des Schildes „wet-race“ angekündigt.
Der Rennleiter entscheidet, ob ein Rennen als Regenrennen bezeichnet wird.
Das Rennen geht über die volle Distanz.
6.7. Siegerehrung der „Sports Car Challenge 2003“–Rennen:
- Nach der Zieldurchfahrt werden am Siegespodest die drei Erstplazierten beider
Kategorien geehrt.
7.1.
Die EUROSERIE–Organisation schreibt kein Mindestpreisgeld aus. Etwaige Sach-
oder Geldpreise werden nach Verfügbarkeit am Saisonabschluss im Rahmen
der Siegerehrung vergeben.
7.2. Preisgeld Anspruch:
Für alle etwaigen, unter Punkt 7.1 fallenden, Sach- oder Geldpreise sind
alle TeilnehmerInnen an der „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ bezugsberechtigt.
7.3. Etwaige Sach- und/oder Geldpreise müssen von den TeilnehmerInnen
im Rahmen der Saisonsiegerehrung persönlich übernommen werden, ansonsten
verfallen sie zugunsten des Veranstalters.
8.1. Nennungen zur „SPORTS
CAR CHALLENGE 2003“ müssen mit dem beiliegenden Formular bis spätestens
25. März 2003 an die EUROSERIE–Organisation (siehe Punkt 1.) erfolgen.
Nennungen ohne Einzahlung der Einschreibegebühr werden nicht angenommen!
8.2. Die Einschreibegebühr für die „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ in
der Höhe von
€ 3.800,-- ist bis spätestens 25. März 2003 auf das Konto der EUROSERIE–Organisation,
Kto.Nr. 171001850 bei der Vorarlberger Volksbank, BLZ 45710, einzuzahlen.
Nenngeldzahlungen nach dem 25. März 2003 (Datum auf der Überweisung)
werden mit 10% beaufschlagt, d.h. in diesem Fall beträgt das Nenngeld
€ 4.180,--.
In diesem Betrag sind bereits die Nenngelder zu allen Wertungsläufen
der „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ enthalten.
8.3. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungen, oder weniger durchgeführten
Veranstaltungen, gleich aus welchen Gründen, erfolgt keine, auch nur
anteilige, Rückerstattung des Nenngeldes.
8.4. Das Nenngeld für Gaststarter, d.h. alle FahrerInnen, die nicht wie
in Punkt 8.1. bzw. 8.2. beschrieben, offiziell in die „SPORTS CAR CHALLENGE
2003“ eingeschrieben sind, beträgt € 700,-- pro Rennwochenende bzw. Veranstaltung.
9.1.
Wertung:
Die Punktezuteilung erfolgt sowohl in der „SPORTS CAR CHALLENGE“, als auch
in der „SPORTS CAR CHALLENGE - LIGHT“.
Die Punktevergabe erfolgt an alle FahrerInnen – unabhängig davon ob sie
zur „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ eingeschrieben sind oder nicht – die die
Einführungsrunde zum offiziellen Rennen aufgenommen haben (siehe auch
Pkt. 6.6.).
Punkte werden nur an solche FahrerInnen zugeteilt, die mindestens 70% der
Sollstrecke (= Gesamtdistanz eines Laufes) absolviert haben.
9.2. Gesamtwertung:
Die Punktevergabe erfolgt in beiden Wertungskategorien nach folgendem System:
1. Platz 20 Punkte
11. Platz
7 Punkte
2. Platz 17 Punkte
12. Platz
6 Punkte
3. Platz 15 Punkte
13. Platz
5 Punkte
4. Platz 14 Punkte
14. Platz
4 Punkte
5. Platz 13 Punkte
15. Platz
3 Punkte
6. Platz 12 Punkte
16. Platz
2 Punkte
7. Platz 11 Punkte
17. Platz
1 Punkt
8. Platz 10 Punkte
9. Platz 9 Punkte
10. Platz 8 Punkte
9.3. Wertung:
Es gibt eine Hauptwertung und zwei Divisionswertungen nach folgenden Kriterien:
„SPORTS CAR CHALLENGE 2003 - GESAMTSIEGER“:
Die/Der punktebeste FahrerIn aus beiden Wertungskategorien gemeinsam erhält
am Saisonende den Preis für den
„SPORTS CAR CHALLENGE 2003 – CHAMPION“.
„SPORTS CAR CHALLENGE - DIVISIONSSIEGER“:
Die/Der punktebeste FahrerIn dieser Wertungs-/Fahrzeugkategorie erhält
am Saisonende den Preis für den
„SPORTS CAR CHALLENGE 2003 – DIVISIONSSIEGER“.
„SPORTS CAR CHALLENGE – LIGHT - DIVISIONSSIEGER“:
Die/Der punktebeste FahrerIn dieser Wertungs-/Fahrzeugkategorie erhält
am Saisonende den Preis für den
„SPORTS CAR CHALLENGE – LIGHT 2003 – DIVISIONSSIEGER“.
9.4. Juniorwertung:
In der „Sports Car Challenge – Light“ wird eine eigene Subwertung für
JuniorInnen vorgenommen („Sports Car Challenge 2003“-Juniorcup). Punkte- bzw.
preisberechtigt sind nur FahrerInnen die das 16. Lebensjahr vollendet haben
und beim Saisonfinale jünger als 21 Jahre sind. Des weiteren sind ausschließlich
die von der Firma PRC standardisiert angebotenen Fahrzeuge in dieser Wertungskategorie
zugelassen.
Die/Der punktebeste TeilnehmerIn aus dieser Wertungskategorie erhält
den Preis für den
„SPORTS CAR CHALLENGE 2003 – JUNIORCUPSIEGER“.
9.5. Streichresultate:
Kommen alle Veranstaltungen bzw. alle 15 Wertungsläufe zur Austragung,
gibt es in beiden Wertungskategorien 2 Streichresultate. Am Saisonende werden
je TeilnehmerIn die beiden schlechtesten Ergebnisse (Zielankünfte bzw.
Ausfälle) oder Nichtteilnahmen gestrichen.
Reduziert sich die Anzahl der Veranstaltungen / Rennen, wird in der Endwertung
nur 1 Streichresultat berücksichtigt.
9.6. Bei Punktegleichheit („ex aequo“) entscheidet die größere
Anzahl der ersten, dann der zweiten und eventuell weiterer Plazierungen in
den zur Meisterschaft zählenden Veranstaltungen.
9.7. Es ist vorgesehen, nach Abschluss der Saison die Ehrung in besonderer
Form durchzuführen. Die Teilnahme der zu Ehrenden ist Pflicht.
10.1.
Bestrafungen:
Die EUROSERIE–Organisation ist berechtigt Bestrafungen in Form von Bußgeldern
für die Nichtteilnahme von FahrerInnen bei Fahrerbesprechungen in der
Höhe von
€ 110,-- vorzunehmen.
Bei fahrlässigen und/oder unsportlichen Manövern, wie dem „Abschuss“
von anderen TeilnehmerInnen, hat der Organisator gemeinsam mit den Sportkommissaren
und der Rennleitung die Möglichkeit, Ausschlüsse von einem oder
mehreren Rennen bzw. der Serie generell auszusprechen.
Davon unberührt bleiben mögliche weitere Schritte durch die jeweilige
Sporthoheit (DMSB, OSK usw.) gegen undisziplinierte FahrerInnen.
Dadurch soll gewährleistet werden, dass ein entsprechender Respekt gegenüber
Mensch und Material gewährleistet wird, zumal die Sports Car Challenge
eine Serie für engagierte PrivatfahrerInnen ist und primär Freude
am Motorsport bieten soll und nicht durch überzogene Manöver die
Kosten explodieren sollen.
10.2. Reglementauslegung:
Sollten über das Reglement bzw. darüber hinaus Unklarheiten oder
offene Fragen bestehen, so werden diese vom EUROSERIE–Vorstand entschieden.
Sollten sich im Verlauf der Saison wichtige Gründe ergeben, die eine
Änderung dieses Reglements erforderlich machen, so ist dies der EUROSERIE–Organisation
kurzfristig möglich.
10.3. Proteste:
Es gelten die Bestimmungen des Internationalen Sportgesetzes.
10.4. Ausnahmen vom vorliegenden Reglement für einzelne Veranstaltungen
sind nach rechtzeitiger vorheriger Absprache mit der EUROSERIE–Organisation
möglich. Sie sollten aber bereits im endgültigen Terminkalender
der „SPORTS CAR CHALLENGE“ vermerkt sein.
10.5. Alle nicht im Reglement angeführten bzw. geregelten Punkte werden
entsprechend dem gültigen FIA-Reglement gehandhabt!
Jede(r) TeilnehmerIn nimmt auf eigene Verantwortung
und Gefahr an der „SPORTS CAR CHALLENGE 2003“ teil. Die Organisation lehnt
jede Haftung für Personen- und Sachschäden gegenüber Funktionären,
BewerberInnen, FahrerInnen, Helfern und Dritten ausdrücklich ab. Entsprechende
Versicherungen sind seitens der oben erwähnten selbst sicherzustellen.
BewerberIn und FahrerIn erklären mit der Abgabe ihrer Nennung, generell
und allen unmittelbar oder indirekt involvierten Personen und Organisationen
gegenüber, den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden,
die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen.